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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

28.08.2008
Gas-/Ölpreiskopplung muss auch Verbrauchern nutzen

Weil seit einigen Wochen der Ölpreis sinkt und Energieexperten diese Entwicklung auch bis ins Frühjahr 2009 unterstellen, fordert die Verbraucherzentrale NRW Gasversorger auf, spätestens zum 1. Januar 2009 die Verbraucher davon profitieren zu lassen und ihre exorbitanten Preiserhöhungen zurückzunehmen. „Die Gaspreiserhöhungen der letzten Zeit sind immer wieder auch mit der Gas-/Ölpreiskopplung begründet worden. Wenn die Preise für Rohöl seit Mitte Juli um rund 20 Prozent nachgegeben haben, müssen die Gasversorger diese Einsparungen auch an die Verbraucher weitergeben. Sonst würde es nach Preispolitik nach Gutsherrenart riechen, wenn sich die Gasversorger für das Nachgeben der Preise am Ölmarkt blind zeigen, bei Erhöhungen jedoch voll zuschlagen. In NRW gibt es durchaus schon Vorbilder für verbraucherorientierte Preispolitik“, erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Der sozial gerechteste und ökologisch sinnvollste Weg zur Entlastung der Verbraucher wäre jedoch die Abschaffung des Grundpreises.

Zum Hintergrund: Zu Beginn der Gasversorgung hatten Produzenten und Gasversorger vereinbart, den Ölpreis als Vergleichspreis zu nutzen. Mit einem halben Jahr Verzögerung – so die Vereinbarung – sollte die Anpassung des Gaspreises an den des Öls erfolgen.
Heute jedoch wird der Ölpreis von einer Reihe spekulativer Handlungen bestimmt, sodass die ursprüngliche Idee ihren Zweck verfehlt. Zudem spielen Öl und Gas inzwischen in ganz anderen Produktmärkten eine Rolle. Auf dem Wärmemarkt hat sich Erdgas durchgesetzt; bei Gas hat sich ein eigenständiger Markt entwickelt. Zudem sind Preiserhöhungen - anders als bei Öl - beim Gas keine Knappheitssignale, sondern Reflex auf andere Märkte.

„Die Stadtwerke in Bonn haben jetzt einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht“, so Müller, „hier hat der Aufsichtsrat seinen jüngsten Beschluss zur Erhöhung der Gaspreise mit der Auflage verbunden, dass die zum 1. Januar 2009 wegen des aktuell sinkenden Ölpreises zu erwartenden niedrigeren Bezugspreise von Gas vollständig zur Entlastung der Kunden eingesetzt werden.“

Die Verbraucherzentrale NRW fordert jedoch nicht nur, dass die Einsparungen der Versorger durch den sinkenden Rohölpreis weitergegeben werden, sondern sieht darüber hinaus in der Abschaffung des Grundpreises einen sinnvollen Weg zu Entlastung.
Denn derzeit ist die Kombination eines Grundpreises und eines Preises pro Kubikmeter Gas für einen einfachen und schnellen Preisvergleich durch Verbraucher ausgesprochen hinderlich. Zudem bewirkt die Kombination der beiden Preiselemente einen degressiven Preisverlauf und damit nachlassenden Preisdruck, je mehr Energie verbraucht wird. Damit sei Schluss, wenn Verbraucher in Zukunft lediglich einen Arbeitspreis (inklusive Abgaben und Steuern) zahlen. Wenn der Endpreis als Bruttopreis in ct/kWh und ct/m³ ausgewiesen wird, wäre auch ein leichterer Preisvergleich mit anderen Energieträgern möglich.

Darüber hinaus bedarf es aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW dringend struktureller Maßnahmen, um einem funktionierenden Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu befördern: Derzeit gibt es noch 14 Marktgebiete, die von unterschiedlichen Ferngasnetzgesellschaften betrieben werden. Die hohe Zahl der Marktgebiete behindert den Wettbewerb und ermöglicht den Eigentümern, neuen Anbietern Hindernisse in den Weg zu legen. Größere Marktgebiete vereinfachen und verbilligen den Gastransport – daher war eine Reduzierung der Marktgebiete von 14 auf acht zum 1. Oktober 2008 zwischen Bundesnetzagentur und den Ferngasnetzgesellschaften vereinbart. Diese Vereinbarung wird derzeit von etablierten Energieversorgern in Frage gestellt. Dies ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW nicht hinnehmbar.

Hier kann ein umfassendes Forderungspapier der Verbraucherzentrale NRW an die Gaswirtschaft zu Beginn des Gasjahres 2008/2009 am 1. Oktober 2008 heruntergeladen werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link486981A.html