Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Weitere Beiträge

Kontakt:
Pressestelle der
Verbraucherzentrale NRW
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf


Audiocodec-Service

So finden Sie uns

Hinweis für Verbraucher: Unter der angegebenen Rufnummer erhalten Sie keine Auskunft oder Beratung

Weitere Beiträge

Adressen zur Veröffentlichung:

Infos für Verbraucher:
Internet: www.vz-nrw.de

Ratgeberbestellungen:
Internet: www.ratgeber-vz.de
E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de
Tel: (0211) 38 09 555
montags - freitags: 9.00 bis 16.00 Uhr
Fax: (0211) 38 09 - 235
Verbrauchertelefon NRW:
Tel: 0900-1-89 79 69
(1,86 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

03.09.2008
Politiker-Umfrage zu mehr Rechten für Bahnkunden
Schlichtungsstelle nach NRW-Vorbild favorisiert

Für nordrhein-westfälische Landes- und Bundespolitiker ist die Link öffnet in neuem FensterSchlichtungsstelle Nahverkehr e. V. ein Erfolgsmodell zur Klärung von Fahrgastbeschwerden, das unbedingt Einzug in das geplante Fahrgastrechtegesetz halten sollte. In einer Befragung der Verbraucherzentrale NRW favorisieren 73 Prozent von 122 Landes- bzw. Bundespolitikern aus Nordrhein-Westfalen das Modell, das von der Verbraucherzentrale, dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und einzelnen Verkehrsunternehmen im Herbst 2007 auf Landesebene ins Leben gerufen wurde. Im Vorgriff auf das Fahrgastrechtegesetz, das im Herbst beschlossen werden soll, wurden die Politiker von der Verbraucherzentrale NRW zu den Eckpunkten Umgang mit Kundenärger und Entschädigungen bei Verspätungen befragt. An der Umfrage beteiligten sich fast 40 Prozent von 317 NRW-Abgeordneten aller Fraktionen im Bundes- bzw. Landesparlament.

Um die Beilegung von Streitigkeiten möglichst unbürokratisch und ohne großen Kostenaufwand zu regeln, sieht der Gesetzesentwurf ein Schlichtungsverfahren für den öffentlichen Personenverkehr vor. „Deshalb werten wird es als Erfolg unserer Arbeit, dass NRW- Abgeordnete sämtlicher Fraktionen im Landes- bzw. Bundesparlament die Einrichtung von Schlichtungsstellen analog zu unserem Modell befürworten“, kommentiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Ergebnis der Umfrage. Nur neun Prozent halten die Ansiedlung einer Schlichtungsinstanz bei einer Behörde für sinnvoll.

Politiker kennen die Fahrgastprobleme rund um verspätete Züge, verpasste Anschlüsse und mangelnde Informationen aus eigener Erfahrung: Neun von zehn auskunftswilligen Abgeordneten (rund 92 Prozent) waren von Verspätungen und deren Folgen schon selbst betroffen. Im Gegensatz zur Bundesregierung, die eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises erst ab 60 Minuten ins Spiel bringt, plädiert das Gros der NRW-Politiker in der Umfrage für eine angemessene Ausgleichszahlung bereits ab einer halbstündigen Verspätung: Zwei Drittel der Rückmeldungen (63 Prozent) befürworten eine Rückerstattung von 25 Prozent des Fahrpreises bei Unpünktlichkeit ab 30 Minuten. Drei Viertel (76 Prozent) sind dafür, dass Kunden sogar die Hälfte des Tickets erstattet werden muss, wenn ein Zug länger als 60 Minuten auf sich warten lässt.

Die Mehrheit der auskunftsbereiten Parlamentarier geht zudem über den Plan der Bundesregierung hinaus, die EU-Vorgaben lediglich für Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in deutsches Recht umzusetzen:
87 Landtags- und Bundestagsabgeordnete (71 Prozent) sind dafür, dass die verbindlichen Entschädigungsregelungen für Bus und Bahn im Nah- und Fernverkehr gleichermaßen und ohne Einschränkungen gelten.

Für den Verbraucherzentralenvorstand sprechen die abgegebenen Voten eine klare Sprache: „Die Abgeordneten aus Nordrhein-Westfalen sollten auf Bundes- oder Landesebene ihren Einfluss noch rasch geltend machen, damit ein nationales Fahrgastrechtegesetz verabschiedet wird, das diesen Namen auch verdient.“

Damit sich die klimafreundlichste Form der Mobilität auch ohne gesetzliche Vorgabe zu einer kundenfreundlichen Einrichtung mausert, fordert Müller von Bahnchef Hartmut Mehdorn, „den angekündigten Bedien-Zuschlag von 2,50 Euro für den Ticket-Verkauf per Telefon und Schalter umgehend in der Versenkung verschwinden zu lassen.“


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link488891A.html