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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

11.09.2008
Bedienzuschlag komplett kippen: Verbraucherzentrale NRW prüft Abmahnung gegen Deutsche Bahn AG

Das Teilzugeständnis der Deutschen Bahn, den Bedienzuschlag von 2,50 Euro für ältere und behinderte Kunden zu kippen, geht der Verbraucherzentrale NRW nicht weit genug. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale, fordert von der Bahn AG, „den verbraucherunfreundlichen Zuschlag für den Ticket-Verkauf per Telefon und Schalter unverzüglich und ohne Ausnahmen zu begraben.“ Den Teilverzicht auf den Zuschlag für Behinderte und künftige Besitzer der BahnCard Senior bewertet Müller „als erstes Eingeständnis einer Fehlentscheidung, die jetzt noch korrigiert werden kann.“

„Die Einführung des Bedienzuschlags steht einem kunden- und klimafreundlichen Mobilitätsunternehmen nicht gut zu Gesicht“, kritisiert Müller: „Hat die Deutsche Bahn dieses überflüssige Extra-Entgelt in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ab Mitte Dezember wirksam werden, nicht zurückgezogen, wird die Verbraucherzentrale NRW rechtliche Schritte – von der Abmahnung bis zur Klage – gegen die kundenfeindliche Praxis vorbereiten.“ Auch bei der Bahn AG könnten alle Kunden auf eine Gleichbehandlung beim Ticketkauf pochen, „egal, ob sie ihren Fahrschein – ohne personengebundenen Service – online oder am Automaten erstehen oder ob sie auf Bedienung am Schalter oder Telefon angewiesen sind.“ Für die Pflicht der Bahn, jedem zahlenden Kunden einen Fahrschein auszuhändigen, dürfe das Unternehmen niemand extra zur Kasse bitten.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link490761A.html