Bahnkunden können nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW die Kosten für reservierte Sitzplätze in den ICEs zurückverlangen, falls sie ihre Reservierung aufgrund der anhaltenden Wartungsarbeiten der Deutschen Bahn nicht in Anspruch nehmen können. "Der Sicherheitscheck darf nicht auf Kostender Fahrgäste durchgeführt werden, die die ihre ICE-Tickets bereits vor Bekanntgabe der Wartungsarbeiten gebucht haben und jetzt den akuten Engpass kurzerhand hinnehmen müssen", erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, weshalb die Deutsche Bahn in dieser Situation keine ausreichenden Ersatzzüge einsetze, um Fahrgästen Verspätungen und weitere Unannehmlichkeiten möglichst zu ersparen.
Im Zusammenhang mit der notwendig gewordenen Wartung ist Müller auch die Sitzplatzregelung in der bestehenden Eisenbahn-Verordnung ein Dorn im Auge. Die besagt, dass Reisende mit gültigem Bahnticket zwar auf eine Beförderung, aber nicht auf einen Sitzplatz pochen können. So dürfen Bahnkunden nicht in der ersten Klasse Platz nehmen, falls Platzmangel in der zweiten Klasse besteht. Im Ernstfall müssen Bahnkunden stehen und haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie in überfüllten Zügen keinen Platz finden. "Die Deutsche Bahn sollte diese Sitzplatz-Regelung zumindest während der Phase ihrer Sicherheitskontrollen außer Kraft setzen und Kunden mit Zweite-Klasse-Tickets gestatten, auch auf die erste Klasse auszuweichen", verlangt der NRW-Verbraucherzentralenvorstand mehr Kundenfreundlichkeit von der Deutschen Bahn.
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