Wann muss der Energieausweis zugänglich gemacht werden?
Was bedeutet "zugänglich machen"?
Wenn ein fehlerhafter Ausweis vorgelegt wird
Worauf sollten Kauf- und Mietinteressenten achten?
Wann muss der Energieausweis zugänglich gemacht werden?
Der Mieter bzw. Käufer soll die Möglichkeit haben, den Ausweis bei seiner Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages zu berücksichtigen. Er muss ihn also rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags zur Kenntnis nehmen können. Der Vermieter muss den Ausweis spätestens dann zugänglich machen, wenn der potentielle Käufers/Mieters dies verlangt. Ein Interessent, der sich zur Besichtigung eines Gebäudes oder einer Wohnung einfindet, erfüllt bereits die Voraussetzungen zur Einsichtnahme. Für Wohngebäude mit Baufertigstellung bis einschließlich 1965 gilt diese Verpflichtung seit dem 1. Juli 2008, für jüngere Wohngebäude seit dem 1. Januar 2009 und für Gewerbebauten (keine Wohngebäude) seit dem 1. Juli 2009. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben kein Recht, sich den Energieausweis anzuschauen.
Wenn der Gebäudeeigentümer den Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, gilt dies gemäß
als Ordnungswidrigkeit. Der Kauf- oder Mietinteressent kann den Verstoß bei der zuständigen Behörde anzeigen; die ist verpflichtet, der Angelegenheit nachzugehen, und kann ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro verhängen. Als Verkäufer bzw. Vermieter sollten Sie also Ihre gesetzlichen Pflichten ernst nehmen. Die behördliche Zuständigkeit für diese Ordnungswidrigkeiten ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt; meistens liegt sie bei den unteren Bauaufsichtsbehörden der Kommunen oder der Kreise, in dem sich das Gebäude befindet. Was bedeutet "zugänglich machen"?
Potentielle Käufer/Mieter haben ein Recht zur Einsichtnahme. Es genügt also zum Beispiel, wenn der Energieausweis (bzw. eine Kopie) anlässlich einer Besichtigung des Objekts ausgehängt ist. Möglich ist auch die Übersendung per E-Mail oder Fax. Ein Anspruch auf Aushändigung einer Ausweiskopie besteht aber nicht.
Worauf sollten Kauf- und Mietinteressenten achten?
- Lassen Sie sich vom Eigentümer bzw. Vermieter den Energieausweis vorlegen. Spätestens ab 1. Januar 2009 sind alle Eigentümer von Gebäuden bei Verkauf oder Neuvermietung von Häusern und Wohnungen dazu verpflichtet. Sie haben allerdings keinen Anspruch auf eine Kopie des Ausweises. Sie können aber unsere Vorlage benutzen, um die wesentlichen Daten aus dem Ausweis zu übertragen.
- Nehmen Sie auch Einblick in die Modernisierungsempfehlungen des Energieausweises und fragen Sie den Eigentümer, ob er die Maßnahmen bereits umgesetzt hat oder eine Umsetzung plant.
- Auf die Qualität und Richtigkeit von Energieausweisen ist leider nicht immer Verlass. Benutzen Sie unseren Online-Energiebedarfsrechner, um einen Plausibilitäts-Check durchzuführen.
- Machen Sie den Energieausweis zum Bestandteil des Mietvertrages.
- Der Ausweis soll den Vergleich der Energieeffizienz verschiedener Gebäude ermöglichen. Beachten Sie jedoch, dass Ausweise auf der Basis von Energiebedarf und Energieverbrauch beim gleichen Gebäude deutlich voneinander abweichen können. Der Verbrauchskennwert ist regelmäßig niedriger (also günstiger). Weitere Details zu beiden Ausweistypen finden sie hier.
- Eine Prognose des zukünftigen Heizenergieverbrauchs ist anhand des Energieausweises nicht unmittelbar möglich. Warum das so ist, erfahren Sie hier.
➜ Empfehlungen der Verbraucherzentrale
Anstatt sich ausschließlich auf den Energieausweis zu verlassen, empfehlen wir Ihnen, bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung auch auf folgende Details zu achten:
Anstatt sich ausschließlich auf den Energieausweis zu verlassen, empfehlen wir Ihnen, bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung auch auf folgende Details zu achten:
- Wärmedämmung: optimal ist eine Wärmedämmung aller Außenwände, der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke, bzw. (bei ausgebautem Dachgeschoss) des Dachstuhls.
- Fenster: mindestens isolierverglast, besser noch wärmeschutzverglast. Fenster und Türen sollten winddicht sein.
- Lage einer Wohnung im Gebäude: wenn diese großflächig an Außenwände bzw. an unbeheizte Gebäudeteile oder -anbauten grenzt, benötigt sie je nach Lage deutlich mehr Heizenergie als eine von beheizten Räumen umgebene Wohnung. Brennstoffe: werden Heizanlagen mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas oder Fernwärme) betrieben, so ist mit steigenden Brennstoffpreisen zu rechnen. Davon unabhängiger ist eine vollständige oder teilweise Beheizung mit erneuerbaren Energieträgern, z.B. mit Holzpellets oder durch Erdwärmenutzung. Vorsicht bei meist kostenintensiven mit Strom betriebenen Heizungen!
- Warmwasser: bei häufigem und hohem Warmwasserverbrauch ist die zentrale Erwärmung kostengünstiger. Bei niedrigem Warmwasserbedarf dagegen kann eine elektrische Erwärmung die günstigere Variante sein.

