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(1,86 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

27.01.2009
Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Gasverträgen

Der Widerspruch von Kunden gegen Preiserhöhungen der Stadtwerke Bochum (SWB) darf vom Unternehmen nicht bestraft werden: Auf Intervention der Verbraucherzentrale NRW nehmen die Stadtwerke die Kündigung von Gaslieferverträgen zum vereinbarten Sondertarif "rewirflamme vario" zurück. Kunden, die gegen die zum 1. Oktober 2008 angekündigte Preiserhöhung Widerspruch eingelegt hatten, werden rückwirkend wieder zu den alten, preisgünstigeren Konditionen mit Gas versorgt.

Hintergrund: Die Stadtwerke Bochum hatten Kunden, die mit Gas über den Sondertarif "rewirflamme vario" versorgt wurden und Widerspruch gegen eine angekündigte Preiserhöhung eingelegt hatten, kurzerhand die Verträge gekündigt und die Betroffenen einfach über die teurere Grundversorgung weiter beliefert. Das Unternehmen rechtfertigte seine Eigenmächtigkeit mit dem Hinweis, dass eine Billigkeitskontrolle von Preiserhöhungen bei Sonderverträgen nicht möglich sei. Kunden könnten daher der Preiserhöhung nicht widersprechen.

Erst nachdem die Verbraucherzentrale NRW eine kartellrechtliche Überprüfung beim Wirtschaftsministerium NRW eingeleitet hatte, lenkten die Stadtwerke Bochum ein. Das Unternehmen teilte jetzt mit, dass es "ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht ... die im Zuge der Preisanpassung vom 1. Oktober 2008 ausgesprochenen Kündigungen der Gaslieferverträge rewirflamme vario unverzüglich zurück nehmen und die betroffenen Kunden in das Produkt rewirflamme vario zurück überführen" werde.

Kunden, denen der Vertrag vorzeitig gekündigt wurde, werden weiterhin nahtlos zum vereinbarten Sondertarif "rewirflamme vario" versorgt.
Die Verbraucherzentrale betrachtet die Reaktion der Stadtwerke Bochum als positives Signal für Verbraucher: "Bereits die Ankündigung einer kartellrechtlichen Untersuchung verfehlt gelegentlich nicht ihre Wirkung. Für Kunden zahlt es sich in vielen Fällen aus, wenn sie sich gegen eigenmächtige Geschäftspraktiken von Versorgern zur Wehr setzen." Verschlechtern sich plötzlich die Vertragskonditionen, sollten Kunden die Rechtmäßigkeit stets von der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link535511A.html