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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

29.01.2009
Online-Hatz auf den 35-Millionen-Jackpot

Seit Anfang des Jahres ist Lottospielen per Internet verboten. Doch einige Anbieter verweisen Tipper derzeit auf Web-Schleichwege via Großbritannien, um den Jackpot bequem zu knacken. Wer dem Pfad folgt, verliert jedoch die staatliche Garantie auf die Auszahlung der Gewinne, weiß die Verbraucherzentrale NRW.

Der Jackpot des Deutschen Lottoblocks ist derzeit mit rund 35 Millionen Euro prall gefüllt. Ärgerlich für tausende Spieler nur: Der Weg zum Sechser samt Superzahl führt seit diesem Jahr nur noch über eine von bundesweit 23.700 Annahmestellen. Dafür jedenfalls hat der Glücksspielstaatsvertrag gesorgt. Begründung für die Einbahnstraße: Die bequeme Online-Teilnahme von Zuhause berge die Gefahr, der Spiel- und Wettsucht zu verfallen.

Auf den Seiten vieler Online-Anbieter herrscht seitdem gähnende Leere: beispielsweise bei Tippbay, Millionenchance oder Faber. Dort müssen sich Mitspieler mit Hinweisen begnügen: dass ”die Vermittlung von staatlich organisierten Gewinnspielen bis auf weiteres eingestellt ist” (Faber). Lediglich wer ein Lottoabonnement abgeschlossen habe, dürfe während dessen Laufzeit weiter mitspielen.

Andere Web-Anbieter versuchen ihr Glück über Großbritannien. Die Botschaft auf den Seiten von Jaxx: Wer bereits in der Vergangenheit seine virtuellen Lottozahlen angekreuzt hat, könne das Callcenter anrufen, ”um eine weitere Spielteilnahme zu gewährleisten”. Der erfährt dort, dass nun ein englischer Buchmacher Wetten auf die jeweiligen deutschen Lottozahlen annehme. Die Auszahlung der Gewinne erfolge ”ganz normal”, in voller Höhe der Quoten des Deutschen Lottoblocks.

Tipp24 geht noch weiter. Dort werden neue Online-Tipper von der deutschen Internetseite zur Variante Tipp24.com weiter verwiesen. An deren Aufmachung wie an den Spielscheinen hat sich wenig geändert. Die neuen Tipps werden jedoch nicht mehr bei einer deutschen Landeslotterie-Gesellschaft abgegeben, sondern von Tipp24 in England verarbeitet. Als Veranstalter firmiert nun ein Unternehmen namens MyLotto24 Ltd.

An der kostenlosen Hotline erfahren Kunden, dass dieses System ”völlig legal” sei. Erst während der Schein-Abgabe am PC offenbart Tipp24.com jedoch Seltsames: ”Wir können vorübergehend nur Spielscheine von Kunden annehmen, die sich bei Abgabe außerhalb Deutschlands aufhalten und dies durch die Abgabe bestätigen”. Augenzwinkernd heißt es weiter: ”Ihre Gewinnchancen und -ansprüche werden dadurch selbstverständlich nicht beeinträchtigt.”

Ganz anders sieht das Iwona Gromek. Die Juristin der Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, "dass Personen, die in Deutschland leben, derzeit online Lotto spielen”. Wer sicher gehen will, "dass die Gewinne weiterhin staatlich und nicht von einer britischen Firma garantiert werden, sollte derzeit nur im realen Lotto-Kiosk spielen.”



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link538251A.html