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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

04.03.2009
Abwrackprämie: Irreführende Werbung mit Neuwagen-Preisen

Wirtschaftskrise und Abwrackprämie: Da kommen Autobauer und -händler schon mal auf unschöne Gedanken. In Zeitungsanzeigen und auf Internetseiten erscheinen die Karossen plötzlich unfassbar billig – weil die Unternehmen den staatlichen Obolus in Höhe von 2500 Euro kurzerhand schon vom Preis abgezogen haben. Für diese Art des Kundenfangs hat die Verbraucherzentrale NRW eine unmissverständliche Bewertung: "Irreführung". Die Folge: Bislang zehn Firmen wurden abgemahnt.

Ködern mit kleinen Preisen


Fiat beispielsweise ("Weniger ist genial") stellt seinen "Panda" im Netz für ködernde 4990 Euro aus. Zu diesem Schnäppchenpreis freilich wird das motorisierte Bärchen aus Turin in Germania nur laufen, wenn der Käufer tatsächlich die Umweltprämie einstreicht. Das gilt ebenso für die Wagen von Kia. In der Internet-Präsentation suggeriert die Firma, ihr "Piconto" zum Beispiel koste lediglich 5590 Euro und Bruder "Rio" lasse sich für schlanke 6890 Euro erwerben. Dass es dazu des staatlichen Schmankerls bedarf, erfährt der Kunde bei anderen Herstellern und Händlern ebenfalls nur am Rande, versteckt im Kleingedruckten. Und auch da fehlt Jurist Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW oft der eindeutige Hinweis, "dass die Prämie an mehrere Bedingungen geknüpft und vor allem keineswegs garantiert ist".

Beschränkte Fördermittel


Zwar stecken im Fördertopf 1,5 Milliarden Euro, und bislang wurden von den maximal möglichen 600.000 Anträgen erst 150.722 gestellt. Doch wenn der gigantische Batzen einmal vergeben ist, werden alle, die dann noch anstehen, leer ausgehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die finanzielle Unterstützung erst nach Erhalt und Zulassung des neuen Fahrzeugs beantragt werden kann. Bei langen Lieferzeiten oder Verzögerungen droht daher möglicherweise statt des Jubels "Weniger ist genial" die Ernüchterung "Weniger ist fatal" – insbesondere denen, die ihr neues Gefährt auf Kredit finanzieren.

Erschwerter Preisvergleich


Genau mit diesen Hinweisen und mit Informationen zu den Voraussetzungen des Zuschusses geizen die Autohersteller und -händler mit den groß herausgestellten und auf klein heruntergerechneten Preisen. Zudem fehlt Verbraucherschützer Bradler wegen der missverständlichen Angaben die für den Preisvergleich erforderliche Transparenz. Durch die bereits abgezogene Prämie entstehe leicht der Eindruck, diese Fahrzeuge seien wesentlich günstiger zu haben als die von Konkurrenten, die ihre Neuwagen korrekt anpreisen – nämlich mit dem gesetzlich geforderten Endpreis ohne Berücksichtigung von Nachlässen. So gesellen sich zur Irreführung obendrein Verstöße gegen das Gebot von Preiswahrheit und -klarheit. Thomas Bradler hat deshalb begonnen, Firmen mit schöngerechneten Preisen abzumahnen. Dazu zählen auch Citroen, die Renault Retail Group sowie Händler von BMW, Ford und Skoda. Für Kunden, denen Autohäuser die Abwrackprämie zusichern, hat der Jurist die Empfehlung, "sich die Garantie unbedingt schriftlich bestätigen zu lassen".

Vorsicht bei niedrigen Leasingraten


Egal ob einwandfreie oder irreführende Werbung: Trotz des Geklingels um die Abwrackprämie rät die Verbraucherzentrale NRW, vor dem Kauf eines Autos seine Finanzen genau zu checken und sich auch von niedrigen Leasingraten nicht blenden zu lassen. Dahinter nämlich verbirgt sich oft eine hohe Schlussrate, die die Haushaltskasse später extrem belasten kann. Auch ist es empfehlenswert, beim zukünftigen Autokauf auf die Umweltfreundlichkeit zu achten. Denn die zum Sommer geplante Kfz-Steuer soll nach dem CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs berechnet werden.

Tipp
Niemand sollte sich davon abhalten lassen, beim Kauf eines neuen Autos einen satten Nachlass auszuhandeln. Denn die Prämie schenkt allein der Staat; der Autohändler selbst gewährt damit noch keinen Cent des zumeist erheblichen Rabatts auf seine Kosten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link545391A.html