Was die Bausparkasse Schwäbisch Hall ihren Kunden in Rechnung stellt, hält das Landgericht Heilbronn (Az.: 6 O 341/08, nicht rechtskräftig) für rechtlich zulässig: die Abschlussgebühren bei Bausparverträgen. Die Verbraucherzentrale NRW, die den Musterprozess angestrengt hat, will umgehend Berufung gegen diese Entscheidung einlegen und das Oberlandesgericht Stuttgart anrufen.
Über 30 Millionen Verträge haben die 25 Bausparkassen am deutschen Markt derzeit im Bestand. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall ist mit rund sieben Millionen Verträgen bundesweit der Branchenprimus.
Die Abschlussgebühren sind beträchtlich. So müssen die Kunden bei einem 30.000-Euro-Vertrag zwischen 300 und 480 Euro (1 oder
1,6 Prozent) bezahlen.
Diese Gebühren hat das Landgericht Heilbronn nun "für rechtlich zulässig” erklärt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Die Düsseldorfer Konsumentenschützer sind der Meinung, dass jede Entgelt-Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der Kreditinstitute Aufwendungen für die Erfüllung ihrer eigenen Pflichten oder Aufwendungen für eigene Zwecke auf den Kunden abzuwälzen versuchen, "einen Gesetzesverstoß” darstellt. Und genau darum handele es sich bei der Abschlussgebühr von Schwäbisch Hall. Denn wenn die Kasse das Bausparkonto eröffne und ihren eingeschalteten Vertrieb bezahle, "stellt dies keine Dienstleistung für Kunden dar, sondern erfolgt das allein im geschäftlichen Interesse der Bausparkassen”.
Da die Klage der Verbraucherzentrale NRW Mustercharakter besitzt, ist sie für alle noch laufenden Bausparverträge von Bedeutung. "Endgültige juristische Klarheit hierzu wird voraussichtlich aber erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringen”, so Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Erfreulich ist aus Sicht von Müller, "dass die Bausparkassen gegenüber Kunden, die Abschlussgebühren zurückfordern, bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auf die Verjährungseinrede verzichten”.
Bereits heute jedoch sollten Bausparer ihre Ansprüche auf eine Erstattung anmelden. Bei noch laufenden Verträgen geht es dabei nicht um eine Rückzahlung der gezahlten Gebühren, sondern um eine Korrektur des aktuellen Vertragskontostandes. Denn die Abschlussgebühr wird mit den ersten Sparraten verrechnet, bzw. bei einer Vertragserhöhung dem vorhandenen Guthaben belastet und vermindert so das Sparguthaben.
Für Bausparer, die ihre Ansprüche anmelden wollen, haben die Konsumentenschützer ein Info-Paket erstellt. Das Paket gibt es in den Beratungsstellen in NRW für 2,50 Euro. Die darin enthaltenen Musterbriefe sind für unterschiedliche Vertragskonstellationen geeignet.
Aufgrund der großen Zahl der betroffenen Bauspar-Verträge sowie eingeschränkter personeller und finanzieller Kapazitäten kann die Verbraucherzentrale NRW keine weitergehende persönliche oder schriftliche Beratung zu einzelnen Verträgen anbieten.
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