Verbraucher künftig besser vor unerlaubter Telefonwerbung und ihren Folgen zu schützen – das hatte sich die Bundesregierung als verbraucherpolitisch großen Wurf in dieser Legislaturperiode ins Aufgabenbuch geschrieben. "Nach drei Jahren intensiver Diskussion entscheidet der Bundestag heute jedoch über einen Gesetzentwurf, der lediglich als Flickenteppich taugt: Einzelne durchaus begrüßenswerte Verbesserungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gesetzgeber schwarzen Schafen nach wie vor Schlupflöcher für unlautere Geschäftspraktiken bietet", kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller.
Die effektivste Maßnahme zum Schutz vor Überrumpelungen am Telefon, die ausdrückliche Bestätigung des Vertragsabschlusses durch Verbraucher, ist im Gesetz unberücksichtigt geblieben. "Angesichts der geringen Höhe zu verhängender Bußgelder verpufft zudem jede abschreckende Wirkung", macht Müller deutlich, dass Kaltakquise auch künftig ein einträgliches Geschäft sein könne.
Unerlaubte Telefonwerbung ließe sich – so der NRW-Verbraucherzentralenvorstand – nur dann nachhaltig unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohne.
Außerdem moniert er, dass es nicht Aufgabe von Verbraucherinnen und Verbraucher sein könne, die Folgen unlauterer Geschäftspraktiken im Nachhinein zu beseitigen. "Ziel eines wirksamen Verbraucherschutzes ist doch vielmehr, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Tücken und Fallstricke bei Vertragsabschlüssen von vornherein ausgeschlossen werden", skizziert Klaus Müller Nachbesserungsbedarf und prognostiziert: "die Auswüchse unerlaubter Telefonwerbung werden den Verbraucherzentralen auch künftig reichlich Arbeit bescheren."
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