In einem mit der ehemaligen Citibank abgestimmten Punktesystem können Betroffene Rückzahlungen zwischen 30 und 80 Prozent des ursprünglichen Kaufwerts ihrer Zertifikate erhalten. Im Durchschnitt dürfte eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Kaufwertes der Lehman Zertifikate erreicht werden. Die Verbraucherzentrale NRW hat sich in einer Vereinbarung mit dem Kreditinstitut auf Regeln für die Auszahlung von Geldern an geschädigte Kunden verständigt. Antworten auf häufige Fragen zur Kulanzregelung finden Sie hier.
Nach Einschätzung der Citibank wird etwa ein Viertel aller betroffenen Anleger von der Vereinbarung profitieren können. Das Kreditinstitut rechnet damit, Beträge in Höhe von insgesamt rund 27 Millionen zurückzuerstatten. Die Verbraucherzentrale NRW hatte sich zu Verhandlungen bereit erklärt, weil sich gerichtliche Klärungen lange hinziehen können und immer ein Prozess- und Kostenrisiko bergen. Sie hatte zuvor straf- und zivilrechtliche Möglichkeiten geprüft, damit Geschädigte einen Ausgleich erhalten. Rechtswege jedoch sind nicht nur langwierig, sondern auch von ungewissen Erfolgsaussichten begleitet – und die wiederum sind immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Selbstverständlich will die Verbraucherzentrale NRW niemanden vom Klageweg abhalten. Ziel war es jedoch, Betroffenen schnell, transparent und nachvollziehbar zu einer Zahlung zu verhelfen, insbesondere all jenen Anlegern, die im Beratungsgespräch ein geringes Anlagerisiko dokumentiert hatten, über wenig Erfahrung mit Anlageprodukten verfügten und zudem schon zum Kreis der Älteren zählten. Erfahrene Anleger, die seit Jahren Zertifikate gekauft und abgewickelt haben, werden hingegen nicht von dem Angebot profitieren können. Ausgeschlossen von einer Entschädigung sind auch Fälle, die verjährt sind – also mehr als drei Jahre zurückliegen – sowie all jene, bei denen bereits ein Gerichtsverfahren läuft.
Alle bei der Verbraucherzentrale NRW sowie bei der TARGOBANK bisher schriftlich eingegangenen Beschwerden wurden von der TARGOBANK/Citibank nach dem Kriteriensystem noch einmal auf mögliche Erstattungen geprüft und bewertet. Von der Kulanzregelung konnten aber auch all jene Bankkunden profitieren, die sich bis zum 31. Dezember 2009 bei der TARGOBANK/Citibank für das Kulanzverfahren gemeldet hatten. Zur genauen Ermittlung der Punktwerte können Sie unseren Rechner nutzen.
Anwaltskosten: Haben Sie bereits vor dem 22. Mai 2009 einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragt, der sich vor diesem Termin bei der TARGOBANK/Citibank gemeldet hat, um in Ihrem Namen Ansprüche geltend zu machen, dann erhalten Sie von der TARGOBANK/Citibank für die rechtliche Vertretung eine Pauschale von 350,00 Euro.
Übrigens: Wenn Sie das Vergleichsangebot annehmen, müssen Sie Ihre Zertifikate keineswegs zurückgeben. So haben Sie immer noch die - vage - Hoffnung, von eventuell noch fließenden Geldern aus der Insolvenzmasse profitieren zu können.
Wenn geschädigte Anleger mit dem Ergebnis der Ausgleichszahlung durch die TARGOBANK/Citibank nicht zufrieden sind oder sich – entsprechend den vereinbarten Kriterien – eine höhere Zahlung ergeben müsste, können sie sich an die Einigungsstelle bei der Verbraucherzentrale NRW wenden und ihre Unterlagen dorthin schicken.
Diese Kundengruppen erhalten keine Entschädigung
➜ 1. Wegen Verjährung von der Kulanzregelung ausgeschlossen sind Käufe von Lehman-Papieren vor dem 01.06.2006. Für Käufe nach dem 01.06.2006 wird die Verjährung gehemmt, wenn Sie Ihre Ansprüche bis zum 31.12.2009 bei der TARGOBANK/Citibank geltend gemacht haben.
➜ 2. Es läuft in Ihrem Fall schon ein Gerichtsverfahren oder Sie entscheiden sich noch während des Kulanzverfahrens zur Einreichung einer Klage.
➜ 3. Ebenfalls zum Ausschluss führt eine Anlagestrategie, die laut Risikoprofil des Anlegers "wachstumsorientiert" ist, also im Depot einen maximalen Risikoanteil von 100 Prozent zulässt. Diese Angabe ist zu finden unter "Ihr Risikoprofil" in der Spalte "Ihre zukünftige Anlagestrategie".
➜ 4. Sie haben bereits Erfahrungen mit risikoreichen Wertpapieranlagen gemacht. Das bedeutet: Sie haben bereits vor dem 1. Juli 2007 bzw. vor dem Kauf der Lehman-Zertifikate (falls dieser vor dem 1. Juli 2007 lag) Zertifikate gezeichnet oder erworben.
➜ 5. Sie haben innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Kauf der Lehman-Zertifikate Aktien geordert.
➜ 6. Sie gehören zu den erfahrenen Anlegern, die aktiv Optionsscheine, Warrants, Unternehmensanleihen oder nicht von der TARGOBANK/Citibank angebotene Zertifikate geordert haben.
➜ 7. Sie haben die Lehman-Zertifikate bei einer Fremdbank erworben und auf eigene oder fremde TARGOBANK/Citibank-Depots, beispielsweise die eines Angehörigen, übertragen.
➜ 8. Sie haben Ihre bei der TARGOBANK/Citibank erworbenen Lehman-Zertifikate zum Zeitpunkt der Insolvenz (15.09.2008) nicht mehr in einem Depot der TARGOBANK/Citibank geführt.
➜ 9. Sie haben die Zertifikate selbstständig online geordert oder die Order telefonisch ohne persönliche Beratung veranlasst.
Antworten auf häufige Fragen zur Kulanzregelung finden Sie hier.
So helfen wir betroffenen Anlegern weiter:


