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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

05.08.2009
Stichprobe bei Kammerjägern: Geschäfte mit der Wespen-Angst

In vielen Regionen des Landes setzen derzeit Wespen den Menschen stark zu. Bei wem sich die Plagegeister sogar einnisten, der kommt meist um den Anruf beim Kammerjäger nicht herum. Doch wer ohne Preisvergleich den erstbesten Anbieter beauftragt, zahlt für die Nestentfernung mitunter fast dreimal mehr. Das zeigte eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW.

Die Begegnung mit einer Wespe ist für viele Menschen unangenehm. Wenn sich gar ein ganzer Schwarm im Rollladenkasten oder Garage, im Dachstuhl oder unter den Terrassendielen niederlässt, muss in der Regel eine Fachkraft her. Gerade in diesem Sommer. Bis zu zehnmal am Tag rücken viele Schädlingsbekämpfer derzeit wegen der Wespenplage aus. Im Schnitt fahren sie dreimal so viele Einsätze wie im letzten Jahr. Das Geschäft brummt: in Aachen wie an Rhein und Ruhr.

Oft ist der Chef selbst unterwegs. Denn organisiert ist die Branche überwiegend in Klein- und Kleinstbetrieben. Gern schmücken sie sich mit martialischen Namen wie Pest Guard, Unikill oder Top-Tox, andere bevorzugen dagegen den Firmenzusatz biologisch oder umweltfreundlich.

Ein Dutzend Wespenbekämpfer mit Sitz im Rheinland und Ruhrgebiet unterzog die Verbraucherzentrale NRW einer telefonischen Stichprobe. Gefragt wurde nach Preisen, nach Schnelligkeit und Gifteinsatz.

Dabei zeigte sich: Wie bei anderen Dienstleistungen lohnt auch hier ein Preisvergleich. Für die Beseitigung eines einzelnen Wespennests verlangte ein Kammerjäger im Rheinland summa summarum 144,80 Euro. Ein Kollege im Ruhrgebiet wollte sich dagegen mit 59,50 Euro begnügen - Anfahrt inklusive.

Deutliche Unterschiede registrierte die Verbraucherzentrale NRW auch in den Regionen. Während die sechs rheinischen Schädlingsbekämpfer im Schnitt 112 Euro für die Beseitigung eines Nests in Rechnung stellten, waren das weiter östlich mit 89 Euro knapp 25 Prozent weniger. Der Bestpreis lag dort bei 59,50, am Rhein bei 75 Euro. Der teuerste Dienstleister im Ruhrgebiet verlangte 107,10, im Rheinland 144,80 Euro.

Wer mehrere Nester auf seinem Anwesen entdeckt, darf auf ordentliche Nachlässe beim Stückpreis hoffen. Zwischen 119,25 und 244 Euro am Rhein, zwischen 144,80 und 185,60 Euro im Ruhrgebiet schwankte der Gesamtpreis für die Beseitigung von drei Nestern.

Ärgerlich: Bis auf zwei Ausnahmen hantierten die Wespenbekämpfer am Telefon mit Nettopreisen. Den Endpreis samt Mehrwertsteuer, wie laut Preisangabenverordnung vorgeschrieben, erfuhren die Test-Anrufer erst auf Nachfrage. Dreimal gab es eine flapsige Bemerkungen der Art: "Sie wissen doch, die Mehrwertsteuer liegt noch bei 19 Prozent."

Kundenfreundlich dagegen zeigten sich neun Firmen bei der Einsatzbereitschaft. Sie versprachen, am selben Tag, spätestens aber am folgenden anzurücken. Drei Kollegen nannten einen Termin in zwei oder sogar erst in drei Tagen.

Mitbringen wollten sie dabei Insektizide (abtötende Pulver) sowie Bauschäume und Silikon zum Verschließen der Öffnungen von schwer zugänglichen Nestern.

Beides hat Nachteile: Tiere, denen der Zugang zum Nest verwehrt wird, können ausgesprochen aggressiv reagieren. Der Einsatz von Insektiziden wiederum setzt die Bewohner kurzzeitig den laut Schädlingsbekämpfern "völlig harmlosen" Giftstoffen aus. Ein Restrisiko, besonders für Allergiker, ist nicht auszuschließen.

Eine Umsiedlung der Wespennester zogen lediglich zwei Unternehmen in Betracht, aber "nur auf ausdrücklichen Wunsch" und zu Preisen von 180 bis 250 Euro pro Nest.

Dabei sehen vor allem Naturschutzverbände die Umsiedlung als wesentlichen Beitrag zum Artenschutz. Das Überleben der Tiere müsse im Vordergrund stehen. Viele Verbände und ihre Ortsvereine beraten und helfen bei der Umsetzung. Abgerechnet wird dabei in der Regel nach Aufwand, bei leicht zugänglichen Nestern schon mal für weniger als 100 Euro. Bisweilen betätigen sich auch ehrenamtliche Kräfte gegen eine Spende als Umsiedler.

Nur in einem Punkt sind sich Naturschützer und Kammerjäger einig. Keinesfalls sollten Hausbesitzer und Mieter selbst zur Giftspritze greifen. Gefahr drohe aufgrund unzureichender Schutzkleidung wie durch die leichtfertige Handhabung der Gifte aus dem Baumarkt.

Wichtig zu wissen: Wespen stehen oftmals unter Naturschutz. Von acht heimischen Arten dürfen laut Naturschutzgesetz lediglich zwei ohne Genehmigung der Behörden von Haus und Terrasse entfernt werden: die deutsche wie die gemeine Wespe. Bei allen anderen Wespenarten, wie auch bei Hornissen, braucht es eine Ausnahmegenehmigung.

Will ein Hauseigentümer oder Mieter ein Nest der weniger schützenswerten Arten entfernen, muss "ein triftiger Grund" vorliegen. Das heißt: Die Wespen siedeln in unmittelbarer Nähe des Hauses, auf Terrassen, in Schuppen oder Garagen, sie gefährden Kinder, Haustiere oder Allergiker. Triftige Gründe bescheinigt etwa der Wespenbekämpfer.

Wenig Erfolg hat ein Anruf bei der Feuerwehr. Die rückt in der Regel nur aus, wenn sich Wespen als konkrete Gefahr erweisen: wenn sie sich etwa unmittelbar neben einem Kindergarten oder im Eingangsbereich von Schulen angesiedelt haben.

Der Trost für Mieter: Laut Rechtsprechung hat in der Regel der Vermieter die Kosten für die Beseitigung eines Wespennests zu tragen. "Der darf die Kosten auch nicht auf die Nebenkosten umlegen", sagt Dietmar Wall, Jurist beim Deutschen Mieterbund in Berlin.

Der Mieter müsse seine Hausverwaltung allerdings informieren. In Ausnahmefällen, bei Gefahr in Verzug, wenn der Vermieter nicht sofort erreichbar sei, dürfe der Mieter den Kammerjäger hingegen selbst bestellen. Ein großes Nest direkt am Haus sah etwa das Amtsgericht Meppen (Az.: 8 C 92/03) als nicht unerhebliche Gefahr für die Bewohner. Promptes Handeln sei erlaubt gewesen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link592031A.html