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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

11.08.2009
Angaben zu Spritverbrauch und CO2-Ausstoß: Händler missachten Vorschriften

Wer in Nordrhein-Westfalen einen sparsamen Neuwagen sucht, findet vor allem eins: sparsame Informationen. Das belegt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW. Dabei geizten mehr als zwei Drittel der untersuchten Autohäuser mit den vorgeschriebenen Angaben zu Spritverbrauch und Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß.

Gesetzliche Vorgaben


Seit 2004 verlangt der Staat, dass Pkw-Händler ihre Kunden umfangreich informieren. Gemäß der Vorschrift, einem Sprachungetüm namens "Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Neuwagen", müssen die Firmen dreifach Auskunft geben:
  • durch ein Label an den ausgestellten Fahrzeugen, das Spritverbrauch und CO2-Emissionen aufführt,
  • durch eine ausgehängte Vergleichstafel, die den Kunden erlaubt, sich schnell einen Überblick über alle vom Autohaus offerierten Modelle zu verschaffen und
  • durch einen Leitfaden zum Mitnehmen, der den Kraftstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß aller am Markt angebotenen Neu-Pkw auflistet.

Ergebnisse der Stichprobe


Ob und wie die Vorgaben erfüllt werden, hat sich die Verbraucherzentrale NRW bei 106 Autohändlern in elf Städten des Landes angeschaut. Das ernüchternde Ergebnis: Auf kunden- und klimafreundlichem Kurs waren lediglich 28 Prozent der besuchten Firmen. Sie erfüllten alle Vorgaben komplett. Die übrigen Firmen patzten mal da, mal dort. Die Negativbilanz im Detail: Nur etwa die Hälfte der Autohäuser hatte alle ausgestellten Neufahrzeuge mit dem geforderten Energie-Label ausgestattet; nach der Vergleichstafel suchten die Interessenten bei mehr als einem Drittel der Unternehmen vergeblich und bei der Frage nach dem Leitfaden musste ebenfalls ein Drittel der Autoverkäufer passen. Bei 13 Prozent der Unternehmen fehlten an allen ausgestellten Wagen sämtliche Informationen. Deshalb kritisiert Stephan Soll, Verkehrsexperte der Verbraucherzentrale: "Unsere Überprüfung zeigt, dass es den Verbrauchern schwer gemacht wird, sparsamen Verbrauch und damit Klimaschutz zum Kaufkriterium zu machen".

Drohende Abmahnungen


Dieses Fazit hat die Verbraucherzentrale schon einmal gezogen – im Jahr 2005, als sie die Kennzeichnung im Autohandel zum ersten Mal überprüft hat. Auch damals ließ das Gros der Unternehmen Interesse an Kundeninformation und Klimaschutz vermissen. Jetzt hat die Organisation die Autohäuser mit den gröbsten Mängeln aufgefordert, umgehend für korrekte Hinweise zu sorgen. Anbietern, die nach der gesetzten Gnadenfrist weiterhin auf der Bremse stehen, drohen zukünftig Abmahnungen durch die Verbraucherzentrale.

Forderungen an die Politik


Den fortgesetzten klimafeindlichen Schlendrian kann sich der Autohandel aus Sicht der Verbraucherzentrale erlauben, "weil wirksame Kontrollen durch die Behörden fehlen". Für Stephan Soll steht daher fest: "Die Politik muss endlich für eine Einhaltung der Richtlinien sorgen, um eigene Vorgaben zum Klimaschutz nicht länger ad absurdum zu führen." Allerdings: Auch die Politik hat so ihre Schwierigkeiten mit der optimalen Pkw-Kennzeichnung. Deren Verbesserung mittels so genannter Energieeffizienzklassen - wie beispielsweise bei Kühlschrank und Waschmaschine - steht nach wie vor aus. Angekündigt hatte sie die Bundesregierung für August 2008, doch vor der Bundestagswahl sind hier offenbar keine Fortschritte zu erwarten.

Der Marktcheck erfolgte bundesweit im Rahmen der Klimaschutz-Kampagne Link öffnet in neuem Fensterfür mich. für dich. fürs klima. An der Kampagne beteiligen sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die 16 Verbraucherzentralen, der Deutsche Mieterbund (DMB), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), der Verkehrsclub Deutschland (VCD), der VerbraucherService (VS) im Katholischen Deutschen Frauenbund und Germanwatch. Die Allianz klärt mit bundesweiten Aktionen über die Möglichkeiten jedes Einzelnen auf, CO2 einzusparen. Gegenüber Politik und Wirtschaft vertritt sie die Interessen der Verbraucher für einen Klimaschutz ohne Hürden. Unlautere Werbung mit Klimaschutzargumenten stoppt sie mit juristischen Mitteln.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link592131A.html