Kleine Heißluftballons sind die Highlights auf vielen Gartenfesten und Hochzeiten. Sie sollen die Wünsche und Hoffnungen der Feiernden in den Nachthimmel tragen. "Doch neben der romantischen Stimmung droht immer ein unkalkulierbares Brandrisiko , für das keine Versicherung aufkommt", warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Als Skylaternen, als Himmelsleuchten, als Kong-Ming-Lampions werden die Partyrenner mit chinesischem Touch in einigen Geschenkläden, vor allem aber in Dutzenden von Onlineshops verkauft. Der Preis liegt für die Zehnerpackung schon mal bei weniger als 20 Euro.
Die fliegenden Leuchten funktionieren wie ein Heißluftballon: Unter einer Hülle aus dünnem Papier erhitzt eine Brennvorrichtung die Luft. Die fragilen Konstruktionen aus Draht und Papier erreichen laut Herstellerangaben eine Flughöhe von maximal 500 Metern, leuchten bis zu 20 Minuten und sollen in einem Radius von höchstens 50 Metern auf den Boden zurückschweben.
Doch all das gilt nur bei Windstille. Schon ein kleines Lüftchen kann die feurigen Wunschballons kilometerweit abtreiben. Die Folgen: In der Nähe von Flughäfen können sie Piloten verunsichern; mehrfach lösten Schwärme von Himmelslaternen einen Ufo-Alarm aus.
Weit schlimmer jedoch ist die Brandgefahr. Polizei und Feuerwehren müssen immer wieder zu abgefackelten Feldern und Bäumen ausrücken. Auch Garagen und Dachstühle gingen schon in Flammen auf.
"Vorsicht!" warnt auch Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. "Selbst wenn durch eine Himmelslaterne nur ein Sachschaden entsteht, verweigert die Privathaftpflicht in der Regel die Kostenübernahme." Derartige Risiken seien üblicherweise bei der Haftpflicht-Police ausgeschlossen.
Wichtig zu wissen: Landesregierungen haben das gefährliche Treiben mittlerweile unter Strafe gestellt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise gilt seit Mitte Juli eine Verordnung gegen die Fluglaternen. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.
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