Ende Mai 2009 hatte sich die Verbraucherzentrale NRW in einer Vereinbarung mit der Citibank auf Regeln für die Zahlung von Kulanzleistungen an von der Lehman-Pleite betroffene Anleger verständigt. Nach einem abgestimmten Punktesystem können Betroffene Rückzahlungen zwischen 30 und 80 Prozent des ursprünglichen Kaufwertes ihrer Zertifikate erhalten. Die Punktzahl, die über die Höhe der Auszahlung entscheidet, errechnet sich aus sechs verschiedenen Kriterien, die unterschiedlich gewichtet werden. So geht zum Beispiel eine bislang konservative Anlagestrategie mit einer Gewichtung von 25 Prozent ein; die Frage, ob und wie stark der Berater beim Zertifikatekauf vom Risikoprofil des Kunden abgewichen ist, etwa mit 30 Prozent. Ziel der Vereinbarung war es, Betroffenen schnell, transparent und nachvollziehbar zu einer Zahlung zu verhelfen – insbesondere all jenen Anlegern, die im Beratungsgespräch ein geringes Anlagerisiko dokumentiert hatten, über wenig Erfahrung mit Anlageprodukten verfügten und zudem schon zum Kreis der Älteren zählten. Erfahrene Anleger, die seit Jahren Zertifikate gekauft und abgewickelt haben, können hingegen nicht von dem Angebot profitieren. Ausgeschlossen von einer Entschädigung sind auch Fälle, die verjährt sind – also mehr als drei Jahre zurückliegen – sowie all jene, bei denen bereits ein Gerichtsverfahren läuft.
"Von der Kulanzregelung können bundesweit noch alle Bankkunden profitieren, die sich bis 31. Dezember 2009 bei der Citibank melden", rät Klaus Müller interessierten Anlegern, die Fristen beim Verfahren im Auge zu behalten, "wer das Angebot noch nutzen will, kann im Internet den Weg zu einer transparenten Entschädigungszahlung ausloten."
Die Citibank rechnet damit, etwa 27 Millionen Euro zu erstatten – etwa ein Viertel der Kunden wird auf Grundlage der vereinbarten Kriterien von der Erstattung profitieren können. Rund 6,5 Millionen Euro hat das Kreditinstitut bereits an Geschädigte überwiesen.
"Die Lehman-Pleite am 15. September 2008 darf nicht nur als Symbol für Irrwege im Bankwesen dienen, sondern muss vielmehr Anstoß für nachhaltige Reformen sein", fordert der NRW-Verbraucherzentralenvorstand, "die Umkehr der Beweislast bei Falschberatung sowie der Ausbau einer anlegergerechten und unabhängigen Finanzberatung sind weitere unverzichtbare Schritte, um Verbrauchervertrauen in den Finanzmarkt zurückzugewinnen. " Ein ergänzender Baustein zur unverzichtbaren persönlichen Beratung dabei: Mit dem Portal "www.verbraucherfinanzwissen.de" – finanziert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – stellt die Verbraucherzentrale NRW ein interaktives Internetangebot bereit, um das kleine Einmaleins rund ums Thema Geldanlage näherzubringen.
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