Früher war`s besser. Jedenfalls im Supermarkt. In dessen Regalen waren in der Regel Packungen mit 100, 125, 250, 500 oder 1000 Gramm erlaubt. Und Milch zum Beispiel wurde in Kartons, Flaschen oder Beuteln mit 0,5 Liter, 0,75 Liter oder 1 Liter verkauft. Dadurch ließen sich die Preise leicht vergleichen.
Dies ist nun anders. Für Milch, Wasser, Fruchtsäfte, Limonade, Zucker, Bier oder Schokolade gibt es keine festen Einheiten mehr. Es herrscht Beliebigkeit. Seit dem 11. April 2009 erlaubt das Gesetz den Herstellern die wildesten Füllmengen: zum Beispiel Schokolade in einer 95-Gramm-Tafel oder 0,3 Liter Bier und auch 0,9 Liter Milch. Reglementiert sind nur noch Füllmengen für Wein, Sekt und Spirituosen.
Umso wichtiger ist es für die Kunden, dass die Händler die Vorschrift erfüllen, sowohl in Supermärkten oder in Werbeprospekten beim Gros der Produkte den so genannten Grundpreis anzugeben – also den Preis je Maßeinheit wie 1 Kilogramm, 1 Liter oder 100 Gramm bzw. 100 Milliliter. Das Gesetz verlangt, diesen Hinweis "leicht erkennbar", "deutlich lesbar" oder "sonst gut wahrnehmbar" anzubringen. Dabei jedoch werde oftmals geschludert, beschweren sich zunehmend Kunden bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Folge: Ein Preisvergleich zwischen gleichartigen Produkten wird erschwert oder unmöglich gemacht.
Deshalb will die Verbraucherzentrale NRW jetzt genau hinschauen. Ein neues Online-Forum gibt Kunden die Möglichkeit, auf fehlende und fehlerhafte Grundpreisangaben in ihren Geschäften oder in Werbeprospekten aufmerksam zu machen. Dabei können auch Foto-Beispiele zugeschickt werden. Wie es geht und was zu beachten ist, erklärt die Verbraucherzentrale hier.
Die eingehenden Beispiele wollen die Verbraucherschützer nicht nur auswerten, sondern auch nutzen, um gegen Unternehmen juristisch vorzugehen. Das neue Angebot soll Verbraucher verstärkt auf die Bedeutung der Grundpreise aufmerksam machen, damit auch nach Aufweichung der gesetzlichen Regelungen der Überblick in der Landschaft der Preisangaben nicht verloren geht.
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