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Re: Re: Falschberatung

verbraucherfinanzwissen.de

05.10.2009 00:00:00
Sehr geehrter Frank B.,

die genauen Hintergründe des Falles, den Herr Welp beschreibt, kennen wir leider nicht. Uns ist aber bekannt, dass die Kombination von Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung früher bei einigen Finanzdienstleistern üblich war.

Vor der Einführung von Riester (also vor 2002) geschah der Aufbau der Altersvorsorge oft über eine kapitalbildende Lebensversicherung, die zum Auszahlungzeitpunkt (bei Einhalten bestimmter Kriterien) steuerfrei war. Ergänzt wurde diese Lebensversicherung durch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die - im Fall der Berufsunfähigkeit - die Befreiung von den zu zahlenden Beiträgen und die Zahlung einer monatlichen Rente vorsieht.

Begründet wurde die Kombination mit einer Kostenersparnis für den Kunden. In zwei separaten Verträgen zahlt der Verbraucher 2 x 100 Prozent der anfallenden Kosten. Im Kombinationsvertrag sollen es nicht 200 Prozent, sondern weniger sein (zum Beispiel 150 Prozent, 175 Prozent oder ein anderer Wert).

Bei einigen Finanzdienstleistern wurden die Verträge so ausgearbeitet, dass der Kunde, solange er nicht berufsunfähig ist, einmal im Jahr das Recht auf Dynamik hat, also um die Erhöhung des Beitrags um einen bestimmten Prozentsatz. Im Fall der Berufsunfähigkeit übernimmt dann die Gesellschaft die Zahlung der Beiträge und auch die Dynamik. Begründet wurde dieses Konstrukt damit, dass der Auszahlungbetrag der Lebensversicherung, die vermutlich zum 60. Lebensjahr abrufbar ist, im Falle der Berufsunfähigkeit deutlich höher ist und ausreichen soll, um die finanzielle Lücke zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr zu schließen. Einige Finanzdienstleister verwenden hier den Begriff Airbag.

Bei diesem Kombinationsprodukt mussten natürlich einige Dinge beachtet werden, die dem Vorteil der (vermeintlichen) Kostenersparnis gegenüberstehen. Drei wichtige Punkte sind:
1) Ist (aus Sicht des Jahres 2001 oder eher) eine kapitalbildende Lebensversicherung für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet?
2) Falls die Lebensversicherung gekündigt, dauerhaft beitragsfrei oder dauerhaft beitragsreduziert gestellt wird, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung weiter (in voller Höhe) bestehen bleiben? Wenn nicht, muss der Kunde einen neuen Vertrag abschließen - den er aufgrund gesundheitlicher Änderungen möglicherweise gar nicht mehr bekommt.
3) Wie wird die Lücke zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr, die im Fall der Berufsunfähigkeit vorhanden ist, sicher geschlossen?

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verbraucherzentrale NRW[Ihre Antwort auf diesen Beitrag ...]


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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
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