Fristen beachten
Kontrolle und eventuelle Sanierung müssen bis spätestens Ende 2023, in Wasserschutzgebieten sogar früher abgeschlossen sein. Die genauen Fristen kann die Kommune festlegen, auch erheblich früher. Die Gemeinden können im Zuge eigener Arbeiten, etwa der Sanierung ihres Kanalnetzes, von den Hauseigentümern verlangen, schon in dieser Zeit ihre Leitungen prüfen und bei Bedarf reparieren zu lassen. Aber auch ohne Verpflichtung ist es empfehlenswert, sich den öffentlichen Arbeiten anzuschließen. So lassen sich die eigenen Kosten senken.
Keine Haustürgeschäfte abschließen
Wer mal eben an der Haustür eine scheinbar äußerst günstige Firma beauftragt, zahlt meist drauf. Die angeblichen Schnäppchen entsprechen oft nicht den Standards; häufig werden teure Folgeuntersuchungen fällig. Zudem machen so genannte "Kanalhaie" gern Kasse, indem sie Schäden "feststellen", die gar nicht existieren. Jeder seriöse Betrieb hingegen wird damit einverstanden sein, dass der Kunde über das Angebot in Ruhe nachdenkt und seine Wahl mit Bedacht trifft. Am besten erkundigen Sie sich bei ihrer Kommune, bis wann der Hausanschluss auf Dichtheit geprüft sein muss, und entscheiden dann in Ruhe, wie Sie vorgehen wollen.
Strittige Gesetzeslage
Da andere Bundesländer die Prüfung nicht vorgeschrieben haben, streiten derzeit Politiker und Bürgerinitiativen in NRW, ob sie überhaupt erfolgen soll. Bei einer umstrittenen Abstimmung hat der Umweltausschuss im Landtag beschlossen, die Pflicht zur Kontrolle vorerst auszusetzen. Dies bedeutet aber nicht ihr endgültiges Aus. Mancher Hauseigentümer wird sicherlich dazu neigen, die Prüfung hinaus zu schieben, bis die rechtliche Situation geklärt ist. Das kann sich lohnen, wenn die Prüfung tatsächlich abgeschafft werden sollte, aber auch rächen. Wird die Prüfung doch vorgeschrieben, ist gegen Ende der Frist mit steigender Nachfrage und damit wohl auch mit höheren Kosten zu rechnen.
Gemeinde zu sachkundigen Firmen befragen
Die Dichtheit kontrollieren dürfen gemäß Landeswassergesetz (Paragraph 61a) ausschließlich Firmen, die hohe fachliche, technische und rechtliche Anforderungen erfüllen. Qualifizierte Betriebe kennen die Tiefbau- und Umweltämter in den Gemeinden. Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Hauseigentümer zu beraten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bietet eine
Suchmaske an, mit der man durch Eingabe der Postleitzahl Betriebe finden kann, die die benötigte Sachkunde nachgewiesen haben. Nur solche Betriebe können eine von der Kommune anerkannte Bestätigung über die Dichtheit des Hausanschlusses ausstellen. Die Liste bietet lediglich einen Überblick über qualifizierte Unternehmen in der Nähe - keinen Preisvergleich. Sparen mit Hilfe der Nachbarn
Es kann sich immens lohnen, wenn eine Firma gleich mehrere Anschlüsse in unmittelbarer Nähe kontrolliert. Setzen Sie sich deshalb mit den Nachbarn zusammen und fragen bei den Unternehmen, die um Angebote gebeten werden, nach Rabatt für mehrere Überprüfungen.
Von Förderung profitieren
Einige Gemeinden profitieren vom Förderprogramm "Abwasser NRW". Diese Zuschüsse gehen an Kommunen, die in einem so genannten "Fremdwasser-Schwerpunktgebiet" liegen, in dem das Grundwasser in besonderem Maße in defekte Leitungen einzudringen droht. Wer als Hauseigentümer in diesen Regionen einen Antrag gestellt hat und die Zusage erhält, der muss die Prüfung und die eventuelle Sanierung schon bis Ende 2011 abgeschlossen haben. Vermutlich ab Anfang 2012 wird es ein neues Förderprogramm geben. Fragen sie auch dazu ihre Kommunen. Bezuschusst allerdings wird allein die Reparatur der Leitungen, nicht aber die Prüfung auf Dichtigkeit. Zusätzlich stellen die KfW Bank und die Landesbank für die Sanierung zinsgünstige Kredite bereit. Prüfung trotz fehlender finanzieller Mittel
Da das Landeswassergesetz überarbeitet werden soll, lässt sich dazu noch keine endgültige Aussage treffen. So lange ist es ratsam abzuwarten. Prinzipiell ist es möglich, bei der Kommune einen Härtefallantrag zu stellen. Allerdings liegt es im Ermessen der Kommune, eine Notlage anzuerkennen und auf eine nachgewiesene Dichtheitsprüfung zu verzichten. Bereits festgestellte Schäden müssen nicht zwingend sofort beseitigt werden. Je nach Ausmaß des Schadens haben Hauseigentümer für die Reparatur zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Zeit.

