Einem Vorschlag der Verbraucherzentrale NRW, Zahlungen aus überhöhten Gasrechnungen angesichts der drohenden Verjährungsfalle verbraucherfreundlich zu erstatten, ist der Verband kommunaler Unternehmen leider nicht gefolgt. "Obwohl unsere Lösung, auf die Einrede der Verjährung für alle Rückforderungsansprüche aus Jahresrechnungen von 2006 zu verzichten, in einem Gespräch mit der Spitze des Verbandes – dem bis auf wenige Ausnahmen fast alle Gasversorger in NRW angehören – konstruktiv andiskutiert wurde, hat er sich zum vorgeschlagenen Verfahren nun doch nicht durchringen können", zeigt sich NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller enttäuscht, "für Verbraucher bedeutet dies: Wer Ansprüche aus Jahresrechnungen von 2006 retten will, muss sich sputen und noch bis Ende 2009 einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen."
In einer Reihe von Verfahren hat der Bundesgerichtshof inzwischen etliche Preisänderungsklauseln in Gaslieferverträgen als unwirksam angesehen und entschieden, dass darauf beruhende Preiserhöhungen unwirksam sind. Die Folge: Versorger müssen durch Kunden vorgenommene Rechnungskürzungen akzeptieren und zumindest den Kunden, die Widerspruch eingelegt oder Rechnungen unter Vorbehalt gezahlt haben, Geld erstatten.
Zum Jahresende 2009 drohen nun Ansprüche aus überhöhten Abrechnungen von 2006 zu verjähren. "Weil alle Gaskunden, die hier noch Ansprüche retten wollen, bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen müssten, hat die Verbraucherzentrale NRW dem Verband kommunaler Unternehmen einen Verfahrensvorschlag unterbreitet. Denn es kann weder im Interesse von Verbrauchern noch der Unternehmen sein, die Gerichte mit einer Flut von Anträgen zu belasten", erläutert Klaus Müller den Verhandlungsplan: "Unser Vorschlag sah eine einvernehmliche außergerichtliche Regelung vor, dass die VKU-Mitglieder auf die Einrede der Verjährung verzichten und Erstattungsansprüche auch aus Abrechnungen von 2006 noch berücksichtigen. Dabei waren betroffene Kundengruppen, Rückforderungszeiträume, unwirksame Preisanpassungsklauseln und Berechnungsverfahren zur Erstattung genau definiert", zeigt der NRW-Verbraucherzentralenvorstand Unverständnis über die Haltung des Versorger-Verbandes.
Damit Verbraucher, die Ansprüche aus unwirksamen Gaspreiserhöhungen noch bis zum Jahresende geltend machen wollen, nicht im Regen stehen, hat die Verbraucherzentrale NRW ein Informationspaket geschnürt: In einer Verbraucherinformation, die für 2,50 Euro in allen 55 Beratungsstellen erhältlich ist, gibt sie Hilfestellung und Hinweise zur Berechnung.
Darüber hinaus rät die Verbraucherzentrale NRW, Gaspreise zu vergleichen und einen Anbieterwechsel zu überlegen. Informationen hierzu unter
www.vz-nrw.de/energiepreisatlas.
Alle detaillierten Informationen sowie einen Musterbrief zur Rückforderung können Sie kostenlos herunterladen (17 Seiten als pdf).
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