Informieren Sie sich schon vor dem Kauf über die Stromeffizienz der einzelnen Modelle. Eine Hilfe bei vielen Geräten sind Labels, die den Energieverbrauch der Geräte kennzeichnen.

- Erleichtert den Vergleich verschiedener Geräte: das EU-Label (hier als Beispiel Label für Kühlschränke)
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Folgende Haushaltsgeräte müssen – wie es gesetzlich vorgeschrieben ist – mit einem EU-Energielabel ausgestattet sein:
- Kühl- und Gefriergeräte und entsprechende Kombigeräte
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Haushaltslampen (außer Leuchtdioden)
- Elektrobacköfen
- Raumklimageräte
- Fernseher (seit 30. November 2011)
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Das EU-Label informiert über die Energieverbrauchseigenschaften von Haushaltsgeräten. Bisher wurde die Energieeffizienz in die Klassen A bis G unterteilt, die Einordnung mit farbigen Pfeilen abgebildet. A-Geräte galten als besonders sparsam; bei der Klasse G war der Energieverbrauch dagegen sehr hoch. Seit 2011 gibt es ein neues Energielabel, zunächst einmal für Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlgeräte. Die farbige Darstellung bleibt erhalten, die Energieeffizienzklassen dieser Geräte erweitern sich aufgrund technischer Entwicklungen bis A+++. Aufgrund hoher Anforderungen der EU an Energieeffizienz sind bei Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten sowie Geschirrspülern nur noch die Klasse A bis A+++ im Handel zu finden. Alle anderen Effizienzklassen sind bereits gänzlich vom Markt verschwunden. Bei Kühl- und Gefriergeräten wird ab Juli 2012 sogar A+ die geringste Effizienzklasse sein.
Erstmalig müssen auch Fernsehgeräte gekennzeichnet werden. Für ist zunächst nur die Einteilung in die Energieeffizienzklassen von A bis G vorgesehen. Bis 2020 erweitert sich die Skala jedoch schrittweise bis zum A-Tripleplus (A+++).
Um den Energieverbrauch der einzelnen Geräte besser miteinander vergleichen zu können, muss der jährliche Stromverbrauch auf dem EU-Label zu finden sein. Zusätzlich gibt es auch neue Symbole: Beim Kühlschrank steht die Milchtüte für das Kühlvolumen und die Schneeflocke für das Gefriervolumen. Bei Waschmaschinen und Geschirrspülern wird der Lärmpegel durch ein Symbol für die Lautstärke angegeben.
Freiwillige Labels
Für viele Geräte, insbesondere der Büro- und Unterhaltungselektronik, gibt es noch keine einheitliche Kennzeichnungspflicht für den Energieverbrauch. Einen Hinweis auf niedrigen Stromverbrauch können jedoch freiwillige Labels geben. Nachfolgend finden Sie einige dieser Label.
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Der Blaue Engel zum Beispiel für:
- Computer
- Drucker, Kopierer, Multifunktionsgeräte
- Heizungsanlagen für Holzpellets
- Solaranlagen
Der Blaue Engel berücksichtigt nicht nur den Energieverbrauch im Betrieb, sondern auch bei Herstellung und Entsorgung der Geräte.
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EU Umweltzeichen Euroblume
zum Beispiel: |
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Energy Star
zum Beispiel:- PC
- Fernseher
- PC
- Notebooks
Die Vergabe des Energy Stars beruht nahezu ausschließlich auf Herstellerangaben, eine Prüfung durch Dritte findet selten statt.
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Weiterführender Link der Verbraucher Initiative e.V.
www.label-online.de