06.01.2010 14:12:56
Sehr geehrter Herr Remmelskirchen,
Sie beziehen sich in Ihrem Beitrag auf einen einzelnen Satz und hier insbesondere auf den Teil des Satzes, der von uns in Klammern gesetzt wurde.
Wenn Sie sich den ersten Beitrag von verbraucherfinanzwissen.de vom 5. 10. 2009 zu diesem Thema anschauen, werden Sie feststellen, dass neben der Darstellung des Kostenvorteils eines Kombinationsprodukts explizit auf die Wichtigkeit der Vertragsinhalte eingegangen wird. Und in unserem zweiten Beitrag vom 6. 10. 2009 schrieben wir direkt im Anschluss an den Satz, den Sie zitieren, dass ein ausführliches Vergleichen angebracht ist und auf Vertragsinhalte (Beispiel: abstrakte Verweisbarkeit) geachtet werden muss.
Verbraucher sollten sich ausführlich informieren und idealerweise mehrere Meinungen einholen. Dies kann zum Beispiel bei Direktversicherern, Ein-Firmen-Agenten, Mehrfachagenten, Maklern oder Honorarberatern geschehen. Auch Quellen wie die Stiftung Warentest und Ratgeber, wie sie zum Beispiel die Verbraucherzentralen anbieten, können herangezogen werden.
Viele Menschen suchen auch den Rat der Verbraucherzentrale. Eine solche Beratung leisten wir in einem persönlichen Termin, nicht aber hier im Forum. In diesem Forum liefern wir Informationen zu allgemeinen Fragen, führen aber keine Beratung in Schriftform durch. Unsere Honorarkräfte, die die Beratung vor Ort durchführen, sind entsprechend qualifiziert - wie übrigens auch die Mitarbeiter von verbraucherfinanzwissen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verbraucherzentrale
[Ihre Antwort auf diesen Beitrag ...]
[Zurück zur Übersicht]



