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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

06.01.2010
Kartenpanne bei Banken und Sparkassen: Verbraucherzentrale NRW fordert Aufklärung und Schadenersatz

Die Verbraucherzentrale NRW fordert Geldinstitute auf, Kunden entgegen zu kommen, die von fehlerhaften Sicherheitschips auf Kredit- und Zahlungskarten betroffen sind.

Die Verbraucherzentrale NRW verlangt von den Banken, ihren derzeit unter dem Ausfall von Kredit- und Zahlungskarten leidenden Kunden entgegen zu kommen. "Bis die Panne behoben ist, sollten Banken bei betroffenen Ver­brauchern keinerlei Gebühren für das Abheben am Schalter oder an Geld­automaten fremder Geldinstitute in Rechnung stellen. Auch die Grundgebühr für die Karten sollte in diesem Monat wegfallen", fordert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Besonders die von der Panne schwer betroffenen Kunden deutscher Banken im Ausland sollten sämtliche Schäden ersetzt bekommen.

Seit dem Jahreswechsel haben viele Verbraucher Probleme mit ihren Kredit- oder Girokarten. Schuld ist laut Aussagen von Kreditinstituten ein Software­fehler im Sicherheitsschip (EVM-Chip). Betroffen sind bisher vor allem Zahlungskarten von Sparkassen, Postbank und Commerzbank. Allerdings wird der Kreis der Institute mit jedem Tag größer. Der Fehler tritt auf bei Karten, die einen Chip eines bestimmten Produktionstyps tragen und mit der Jahreszahl 2010 Schwierigkeiten haben.

"Die betroffenen Kreditinstitute müssen über die Ursachen des Software­fehlers zeitnah und umfassend aufklären", so Verbraucherzentralen-Vorstand Klaus Müller. "Außerdem haben die Banken dafür sorgen, dass die ver­wendete Software sicher wird." Die bisherige Informationspolitik der Banken zu den fehlerhaften Chips sei "ein Desaster". Pflicht der Institute sei es, ihre Kunden sofort über Einschränkungen zu informieren und nachvollziehbare Erklärungen für die Probleme zu liefern, die den Verbrauchern entstünden.

Betroffenen Bankkunden rät die Verbraucherzentrale, ihre Bargeldreserven ausreichend zu erhöhen, damit sie im Notfall für alle Geschäfte des täglichen Bedarfs in bar zahlen können. Besitzer einer zweiten EC- oder Kreditkarte sollten sicherheitshalber auch diese Karte mit sich führen.

Auslandsurlaubern empfiehlt die Verbraucherzentrale, auf eine Kombination aus mehreren Zahlungsmitteln zu setzen. In Frage kämen neben Karten und Bargeld auch Reiseschecks.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link661121A.html