Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Die Finanzumfrage

Viele Anleger kaufen unter Sicherheitsaspekten Wertpapiere der BRD, auch wenn diese in der aktuellen Niedrigzinsphase eine geringe Rendite bieten. Wie ist es bei Ihnen? Haben Sie welche? Werden Sie welche kaufen? Wenn ja, wo bewahren Sie diese auf?

1. Besitzen Sie Bundeswertpapiere der Bundesrepublik Deutschland wie beispielsweise Finanzierungsschätze oder Bundesschatzbriefe oder planen Sie, welche zu kaufen?





2. Bundeswertpapiere kann man von der Finanzagentur gebührenfrei verwahren lassen oder alternativ ins Bankdepot buchen lassen. Was ist für Sie interessanter?




Ich will nur das Ergebnis sehen

Beratungsprotokolle: Besserer Schutz für Anleger

Beratungsprotokolle: Viele Vorlagen verbraucherunfreundlich

Beratungsprotokoll: Unterschrift des Kunden
Problematisch: die Unterschrift des Kunden unterm Protokoll. (Foto: pixelio/berwis)

Protokollpflicht, Protokollchaos: Die von den Banken und Sparkassen zur Dokumentation ihrer Anlageberatung eingesetzten Protokolle sind zum großen Teil nicht verbraucherfreundlich. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung von Verbraucherfinanzwissen.de. Danach erfüllen einige Protokollvorlagen nicht einmal die seit Januar geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen. "Das ist enttäuschend", kommentierte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Ergebnis. "Wir haben erwartet, dass die Institute die gesetzlichen Vorgaben besser erfüllen."

Seit Beginn des Jahres müssen Beratungsgespräche über Wertpapiere protokolliert werden. Das Beratungsprotokoll muss dem Verbraucher ausgehändigt werden. Der wesentliche Inhalt des Protokolls ist vorgeschrieben, beispielsweise die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die hierfür maßgeblichen Gründe. In der Vergangenheit waren Schadensersatzansprüche von Anlegern häufig an Beweisproblemen über solche Fragen gescheitert. Hier soll das Protokoll Abhilfe schaffen.

Bei drei Protokollen fehlte die Gewichtung


Die Verbraucherzentrale NRW hat nun in einer Stichprobe Musterprotokolle und Protokollvorlagen von 14 Privat- und Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen untersucht. Das Ergebnis des Marktchecks zeigt: Es ist sehr fraglich. ob die Protokolle in der vorliegenden Fassung wirklich eine Hilfe für Verbraucher sind.

So fehlte bei der Deutschen Bank, der Postbank und der HypoVereinsbank die Möglichkeit, die Anlageziele des Kunden zu gewichten - obwohl die Gewichtung der Anlageziele laut Gesetz im Protokoll dokumentiert werden muss.

Darüber hinaus waren viele Protokolle nicht verbraucherfreundlich gestaltet: Fünf der untersuchten Protokolle verlangten vom Kunden eine Unterschrift. Dabei ist dies im Gesetz gar nicht vorgesehen und verschlechtert die Rechtsposition des Verbrauchers in einem eventuellen Streit mit seiner Bank. "Diese Praxis geht klar zu Lasten der Anleger", so Müller.

Problematisch: die einfache Abweichung vom Risikoprofil


Auch gibt die Mehrzahl der Protokollvorlagen den Beratern die Möglichkeit, durch das einfache Setzen eines Kreuzes vom zuvor ermittelten Risikoprofil des Kunden abzuweichen. Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale NRW zeigen, dass diese Option ein Einfallstor für Missbrauch und Falschberatung sein kann. Sie wurde in der Vergangenheit etwa beim Verkauf von riskanten Lehman-Zertifikaten an unerfahrene Anleger systematisch genutzt. Damals gab es zwar noch keine Protokollpflicht, wohl aber interne Beratungsdokumentationen, die von den Kreditinstituten vor allem zur Absicherung ihrer eigenen Rechtsposition genutzt wurden.

Auch die neuen Protokolle bieten diese Möglichkeit - und können für Verbraucher damit zur Gefahr werden. Denn geschickte Berater werden die Protokolle so ausfüllen, dass sie letztlich nur den Banken nützen. Durch die oftmals vorgesehene Unterschrift der Verbraucher wird diese Gefahr noch erhöht.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert daher weitergehende gesetzliche Regelungen: Die Beweislast muss umgekehrt werden. Künftig sollten Banken beweisen müssen, dass Sie die Verbraucher richtig beraten haben - nicht umgekehrt. Bisher liegt die Beweislast bei den Kunden. Denen fällt es allerdings in der Regel schwer, den Beweis der Falschberatung zu führen - weil der Bankberater als Zeuge gegen sie aussagt oder Dokumente vorlegt, die gegen den Verbraucher sprechen.

Eine weitere Forderung: Die Protokolle sollten verbraucherfreundlicher gestaltet und vereinheitlicht werden. Nur so haben Anleger die Möglichkeit, die Angebote verschiedener Institute zu vergleichen. Derzeit ist das praktisch nicht möglich, da die Banken und Sparkassen völlig verschiedene Vorlagen für ihre Beratungsdokumentationen nutzen.

Lesen Sie mehr:




Außerdem können Sie im Forum von Verbraucherfinanzwissen.de von Ihren bisherigen Erfahrungen mit den Beratungsprotokollen der Banken berichten - und Fragen dazu stellen. Bei der Vorbereitung auf Beratungsgespräche hilft die Checkliste zur Geldanlageberatung.

Diesen Beitrag verlinken:

Weiter:


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link669481A.html