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Pressestelle der
Verbraucherzentrale NRW
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf


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(1,86 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

26.02.2010
Aktion im Kampf gegen belästigende Telefonwerbung: Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden

VZ/NRW Obwohl am 4. August 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten ist, erreicht die Verbraucherzentralen nach wie vor täglich eine Vielzahl von Mitteilungen, in denen Verbraucher unerwünschte Werbeanrufe beklagen. Der Großteil der Beschwerden stammt aus dem Bereich der Gewinnspielwerbung, wo auch untergeschobene Verträge und nicht legitimierte Kontoabbuchungen mit zum üblen Geschäft gehören.

Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich – so die Verbraucherzentrale NRW – nur dann nachhaltig unterbinden, wenn sie sich für Anbieter tatsächlich nicht mehr lohnt. Die effektivste Maßnahme wäre eine gesetzlich vorgesehene schriftliche Bestätigung von am Telefon abgeschlossenen Verträgen. Doch diese Forderung der Verbraucherzentralen wurde bisher nicht berücksichtigt.

Bislang ist die Evaluierung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung aber erst nach Ablauf von drei Jahren vorgesehen hat. So lange wollen die Verbraucherzentralen die Hände jedoch nicht in den Schoß legen. Ab 1. März wird eine Evaluierung der Beschwerden zur belästigenden Telefonwerbung starten. Das heißt: Jede einzelne Beschwerde, sei es online über die Internetseiten der jeweiligen Verbraucherzentrale, telefonisch, schriftlich oder persönlich in den Beratungsstellen wird anonym statistisch erfasst und ausgewertet. Dem politischen Anliegen der Verbraucherzentralen, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung erneut zu verschärfen und telefonisch beworbene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden zu lassen, kann somit deutlicher Nachdruck verliehen werden.

Jeder kann also ab dem 1. März beim Kampf gegen die telefonische Belästigung mithelfen, indem er die unerlaubten Anrufe dokumentiert und an seine Verbraucherzentrale weiterleitet. Online ist dies zum Beispiel auf den Seiten der Verbraucherzentralen möglich über das Beschwerdeformular unter "www.vz-nrw.de/telefonwerbung". Daneben liegen in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW vorgedruckte Postkarten "Kein Abschluss unter dieser Nummer" bereit, auf denen die Eckdaten des unerlaubten Anrufs eingetragen werden können. Falls Verbraucher einverstanden sind, werden die eingehenden Beschwerden auch dazu genutzt, gegen die Unternehmen juristisch vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link677801A.html