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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

02.03.2010
Google Street View im Internet
Einfacher Widerspruch gegen Bilder von Haus und Hof

Wer bei dem von Google geplanten Street View keine Abbildung seines Hauses oder Wohnung im Internet hinnehmen will, für den fordert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW ein Verfahren, "das Hauseigentümern und Mietern keine zusätzlichen Mühen aufbürdet." Müller kritisiert, dass jeder Bürger sich künftig selbst im Internet informieren muss, ob seine Wohnung dort bereits abgebildet ist, und dann auch noch verpflichtet ist, das jeweilige Objekt im Netz präzise zu lokalisieren, um einer Abbildung zu widersprechen. "Damit zwingt Google jeden, der sich wehren möchte, über den bloßen Widerspruch hinaus aktiv zu werden. Ganz abgesehen davon, dass längst nicht jeder über einen Internetzugang verfügt. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel", kritisiert der Verbraucherzentralenvorstand: "Es muss reichen, der Veröffentlichung zu widersprechen, damit ein Objekt entfernt wird." Zu diesem Zweck bietet die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief im Internet und den Beratungsstellen, der hilft, einer Darstellung im World Wide Web zu widersprechen.

Bereits seit Juli 2008 lässt das Unternehmen Google auch in Deutschland mit Kamerafahrzeugen Bilder für sein Angebot "Street View" aufnehmen. Durch Fotografien von Straßen und Gebäuden sollen die bisher veröffentlichten Karten und Satellitenfotos im Angebot "Google Maps" bis Ende des Jahres ergänzt werden. Speziell ausgerüstete Autos fahren öffentliche Straßen ab und machen Digitalfotos aus verschiedenen Perspektiven aus einer Höhe von cirka 2,50 Meter. Die Bilder werden gespeichert und in die USA übertragen. Nach einer Bearbeitung sollen die Einzelaufnahmen technisch so verknüpft werden, dass bei der Darstellung im Internet ein möglichst lückenloses Bild einer Straße entsteht.

Bei diesen Fahrten können Personen und Fahrzeuge ins Visier der Kamera geraten. Anhand der Bilder kann in vielen Fällen festgestellt werden, wo sich jemand aufgehalten hat oder ein Auto unterwegs war. Vor allem die abgebildeten Gebäudeansichten können ohne großen Aufwand dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden und lassen Rückschlüsse auf dessen persönliche Verhältnisse zu.

Zwar will Google die Gesichter von Personen und die Kennzeichen von Fahrzeugen vor der Veröffentlichung unkenntlich machen. Die dabei eingesetzten Verfahren führen aber nicht in jedem Fall zu einer wirksamen Anonymisierung. Vereinzelt erkennt die Software das Gesicht oder Kennzeichen nicht als solches. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person oder ein Fahrzeug aufgrund besonderer einmaliger Merkmale – ausgefallene Kleidung, Behinderung oder seltenes Modell – trotz Verschleierung des Gesichts oder des Kennzeichens erkennbar bleibt.

Bürger können nicht verhindern, dass Haus, Grundstück oder Wohnung von der öffentlichen Straße aus fotografiert werden. Aber jeder hat die Möglichkeit, einer Veröffentlichung der Bilder, die ihn als Grundstücks-, Hauseigentümer oder Mieter betreffen, zu widersprechen: Dabei hilft ein Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW – per Post zu richten an Google Germany GmbH, Street View, ABC-Str. 19,20354 Hamburg oder per E-Mail an (streetview-deutschland@google.com). Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, erhält den Musterbrief auch kostenlos in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link678411A.html