Ein Pensum wie der Osterhase
Ein Pensum wie der Osterhase absolvierte die Verbraucherzentrale NRW bereits Anfang März: Verpackung, Hinweisschild und Aufdruck auf der Eierschale hat sie bei 397 Eierproben in 72 Geschäften (Supermärkte, Discounter, Bio-Läden) und auf 14 Wochenmärkten in acht nordrhein-westfälischen Städten genau unter die Lupe genommen: "Bei 154 Angeboten (39 Prozent) schummelten oder patzten Händler und Produzenten bei der Kennzeichnung: Vor allem bei loser Ware, die bevorzugt auf Wochenmarktständen, aber auch in Bio-Läden angeboten wird, gab es auffällig viele Gesetzesverstöße." Einheitliche Kennzeichnungsregeln in der EU
Seit 1. Juli 2005 gelten in den EU-Mitgliedstaaten auch für Direktvermarkter auf Wochenmärkten einheitliche Kennzeichnungsregeln zur Herkunft und Haltung von Eiern: Demnach müssen sämtliche nach Güte- und Gewichtsklassen sortierten Eier mit einem Zifferncode – zum Beispiel 0-DE-024572 – auf ihrer Schale gestempelt sein. Dieser verrät, woher die Ware kommt. Eine "Null" an erster Stelle steht für Herkunft aus ökologischer Erzeugung, eine "Eins" für Freilandhaltung, die Ziffer "Zwei" für Boden- und eine "Drei" für Käfighaltung.
An nächster Stelle definieren Länderkürzel das Herkunftsland: zum Beispiel DE für Deutschland oder NL für die Niederlande. Auf der Verpackung muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die Haltungsform in Worten und deutlich sichtbar angegeben sein, damit Kunden rasch erkennen können, ob die Eier aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammen. Bei loser Ware müssen Hinweise zur Haltung, Haltbarkeit und zum Erzeugercode zusätzlich auf Schildern angegeben werden. Laut Verbraucherzentrale NRW nutzen Wochenmärkte und Bio-Läden ihr positives Image weidlich aus: "Gemessen an den gesetzlichen Vorgaben betrug die Fehlerquote an den Marktständen fast hundert Prozent: Nur ein Angebot von 98 Stichproben war in Ordnung". Bei Bio-Läden und -supermärkten gab es immerhin 35 Prozent zu beanstanden. Deklarationsmängel gab es auch zu 22 Prozent in Supermärkten und zu 13 Prozent bei den Discountern.
Beispiele für mangelhaft deklarierte Eier können Sie sich
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Weitere Informationen zu Etikettenschwindel bei Lebensmitteln finden Sie hier.
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