Längst haben sie ihr anfängliches Image verloren, ausschließlich abnehmende körperliche Leistungsfähigkeit zu kompensieren. Elektrofahrräder begeistern mit der Kombination aus Technik und Sport und ganz einfach wegen der Möglichkeit, längere Distanzen als auf dem Fahrrad zurücklegen zu können. Hinzu kommt - wenn statt des Autos ein Rad mit Akku gestartet wird - der Beitrag zum Klimaschutz. Die Verbraucherzentrale gibt Hinweise zum Kauf und Antworten auf rechtliche Fragen. Noch herrscht Begrifssverwirrung
Noch ist die Begriffsverwirrung groß: "E-Bikes", "E-Räder" oder "Pedelecs"? Dabei geht es nicht allein darum, was schnittiger klingt. Die kritischen Fragen lauten: Radweg oder Straße? Mit oder ohne Helm? Braucht man eine Versicherung? Die Straßenverkehrsordnung hilft nicht weiter, denn die gängigen Bezeichnungen tauchen darin noch nicht auf.
Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Die Wortschöpfung meint gemeinhin alle Fahrräder mit hybridem Antrieb aus Muskelkraft und unterstützendem Elektromotor. Mit E-Bike hingegen werden überwiegend solche Gefährte bezeichnet, die auch ohne eigene Anstrengung, allein durch den Motorschub, Fahrfreude bereiten – also eher Mofa mit Elektromotor denn Fahrrad sind. Von diesem Unterschied sowie der erreichbaren Geschwindigkeit hängt die rechtliche Zuordnung ab.
- Pedelec - bei 25 km/h ist Schluss: Lässt sich der Hilfsmotor des Elektrofahrrades nur zuschalten, wenn der Fahrer selbst in diePedale tritt? Schaltet sich die Motorunterstützung bei 25 Kilometern pro Stunde automatisch ab? Treffen diese beiden Dinge zu, so handelt es sich vor dem Gesetz um ein Fahrrad. Das bedeutet: Radwege sind erlaubt, ein Helm ist empfohlen, aber keine Pflicht, und auch ein Führerschein oder eine Haftpflichtversicherung sind nicht notwendig. Diese Räder werden häufig als "Pedelecs" angeboten. Da der Name jedoch nicht geschützt ist, sollte vor dem Kauf ein Blick in die Betriebsanleitung die rechtliche Einordnung des Rades klären.
- Schneller als 25 Stundenkilometer: Alle Elektrofahrräder, bei denen der Motor den Fahrer auch bei Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde weiter unterstützt, gelten als Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass jeder Halter eines solchen Elektrofahrrads eine Pflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen braucht. Auch eine
Fahrerlaubnis der Klasse M ist erforderlich; diese ist in allen Autoführerscheinen enthalten. Achtung: Wenn der Führerschein entzogen wurde, kann man nicht aufs flotte Elektrofahrrad umsteigen, weil dies als Ordnungswidrigkeit "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gewertet wird. Radwege sind innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften tabu. Einen Helm zu tragen, schreibt das Gesetz bislang nicht vor; es ist aber aufgrund der hohen Geschwindigkeit bis zu 45 Kilometern pro Stunde zu empfehlen.
Als Name für diese Räder hat sich "schnelle Pedelecs", "Speed-Pedelecs" oder schlicht "S-Pedelecs" etabliert. Manchmal laufen sie aber auch unter "E-Bike", was zu Verwechslungen mit den Gefährten führen kann, die ganz ohne Muskelkraft rollen. Egal ob Versicherung, Radwege oder Helmpflicht: Nur die Betriebsanleitung verschafft Sicherheit. - E-Bike: Tempo ohne Treten:
Wer ein Elektrofahrrad kauft, das auch ganz ohne Treten Tempo macht, betreibt ebenfalls ein Kraftfahrzeug. Eine Pflichtversicherung mit Kennzeichen ist
auf jeden Fall notwendig. Ist bei Tempo 20 Schluss, genügt statt einer Fahrerlaubnis der Klasse M ein Mofaführerschein. Radwege dürfen zumindest außerhalb geschlossener Ortschaften genutzt
werden. Eine Helmpflicht besteht nicht. Alle Gefährte, die ganz ohne Muskelkraft schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren, haben mit einem Fahrrad nur noch wenig zu tun, auch wenn "E-Bike" ein gängiger Name geworden ist. Das heißt: Ohne Helm, Versicherung und Führerschein der Klasse M läuft nichts, Radwege sind tabu.
Worauf beim Kauf zu achten ist
Der Markt an Elektrofahrrädern ist mittlerweile groß und deckt verschiedene individuelle Bedürfnisse ab. Der Käufer eines Elektrofahrrades sollte sich daher im Vorfeld Gedanken über die Verwendung des Gefährts (Stadtrad, Pendlerrad, Treckingrad, Radsport) machen. Je nach Einsatzgebiet variieren Modelle und Ausstattung, so zum Beispiel die Position des Motors vorne, hinten oder in der Mitte des Fahrrades. Herkömmliche Fahrräder zum Elektrofahrrad umzubauen, wird von Experten nicht empfohlen, weil sie für die höheren Belastungen nicht ausgelegt sind. Bedenken sollte man, dass ein Elektrofahrrad deutlich mehr wiegt, als das vertraute Fahrrad. Deshalb empfiehlt sich eine ebenerdige Abstellmöglichkeit.
Die wertvollste Komponente des Elektrofahrrades ist der Akku, der auch den Großteil des Preises ausmacht. Der Akku sollte sich vom Rad abnehmen und außerhalb laden lassen. Beachten Sie vor dem Kauf die unterschiedlichen Ladezeiten! Hersteller geben zumeist an, für wie viele Kilometer eine Aufladung reicht. Aber das ist kein zuverlässiger Vergleichswert. Denn abhängig vom jeweils eingestellten Fahrprogramm wird der Akku mal mehr, mal weniger beansprucht. Zudem hängt die Reichweite des Akkus auch davon ab, wie schwer der Radler ist, dessen Muskelkraft er unterstützen soll. Stattdessen lohnt sich ein vergleichender Blick auf die Kapazität und Leistung der Akkus. Prüfen Sie vor dem Kauf unbedingt, ob ein Ersatzakku erhältlich und wie teuer dieser ist. Neben der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers auf das Elektrofahrrad bieten die Hersteller der Akkus Garantien zwischen ein und zwei Jahren.
Je nach Qualität und Preis unterscheidet sich das Fahrgefühl auf einem Elektrofahrrad. Deshalb ist eine ausgiebige Probefahrt vor dem Kauf ein Muss. Dabei sollten sie prüfen, wie sich Bremsen und Gangschaltung bedienen lassen. Beobachten Sie, wie sensibel der Motor auf Ihr Treten reagiert? Achten Sie auch auf die Gewichtsverteilung und auf Fahrgeräusche während der Fahrt. Schalten Sie auf jeden Fall auch einmal den Motor aus, um das normale Radfahren zu testen.
Bei der Kaufentscheidung können
Testberichte der Stiftung Warentest, des Vereins
ExtraEnergy e.V. und verschiedener Radmagazine helfen.

