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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

30.06.2010
Sauer & Söhne-Inkasso
Zahlungsaufforderung die kalte Schulter zeigen

vz/nrw Für saure Mienen sorgen derzeit Zahlungsaufforderungen des Inkassounternehmens Sauer & Söhne: Weil angeblich Gericht und Pfändung bevorstehen, werden Verbraucher zuhauf aufgefordert, sofort 162,98 Euro zu zahlen. Für welche Leistungen im Namen von ISIS Multimedia Net GmbH Geld beigetrieben werden soll, bleibt Sauers Familiengeheimnis. "Auf keinen Fall zahlen", rät die Verbraucherzentrale NRW, "auch wenn im Schreiben mit Kosten für Gericht und Anwalt, Zwangsvollstreckung, eidesstattlicher Versicherung oder einer Eintragung ins amtliche Schuldnerverzeichnis gedroht wird."

Die versuchte Geldeintreiberei des Inkassounternehmens mit Sitz in Düsseldorf sei nur ein weiteres krasses Beispiel, durch schriftliche Zahlungsaufforderungen für dubiose Dienstleistungen Kasse machen zu wollen. Das Kalkül der Firma sei, dass durch vermeintlich drohende Gerichtsverfahren verängstigte Adressaten der erhobenen Geldforderung zustimmen und auf dem beigefügten Überweisungsformular ihre Kontoverbindung preisgeben.

Vorsorglich empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, die Forderung schriftlich zurückzuweisen und einen Nachweis darüber zu fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen ist. Hierzu bietet sie im Internet unter www.vz-nrw.de/gewinnspiel-inkasso ein kostenloses Musterschreiben an. Betroffene müssen anschließend erst wieder reagieren, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. In diesem Fall muss der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link754521A.html