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Stadtwerke kündigen Wärmepumpenstrom-Kunden: Preiserhöhung mit falschen Behauptungen kaschiert

Das Schreiben der Stadtwerke Münster GmbH an ihre Wärme­pumpenstrom-Kunden klang eindeutig: Vergünstigte Netzentgelte seien von der zuständigen Behörde abgeschafft worden. Und zudem machten geänderte rechtliche Rahmenbedingungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Weitergabe gestiegener Kosten wirtschaftlich notwendig. Mit Wirkung zum 30. November 2010 wurden daher im Mai die laufenden Verträge nach dem Sonderabkommen WPN gekündigt und Kunden die Weiterbelieferung zu teureren Tarifen angeboten. "Mit unrichtigen Tatsachenbehauptungen versuchen die Stadtwerke Müns­ter offenbar, eine Preiserhöhung durchzusetzen", hat die Verbraucher­zentrale NRW durch Anfrage bei der Bundesnetzagentur herausgefun­den: Schriftlich hat die Behörde bestätigt, dass die Änderung der Genehmigungspraxis keinen Einfluss auf die Möglichkeit habe, dem Kunden ein gesondertes Netzentgelt - sprich günstigere Tarife - für die Belieferung seiner Wärmepumpe anzubieten. Diese Darstellung der Stadtwerke Münster, so erklärte die Bundesnetzagentur gegenüber der Verbraucherzentrale NRW, sei unrichtig.

Auch um die angeführte Rechtssicherheit zu schaffen, hätten die Stadtwerke Münster nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht den Umweg über Preiserhöhungen nehmen müssen. Offenbar hatten die Stadtwerke in ihren bisherigen Verträgen keine wirksame Preis­anpassungsklausel - unabdingbare Voraussetzung, um eine Erhöhung vornehmen zu können. Diese Vertragsanpassung hätten die Stadtwerke von ihren Kunden verlangen können, anstatt den Vertrag zu kündigen. Das Vorgehen dient nach Überzeugung der Verbraucherzentrale letztlich allein der Preiserhöhung. Vor dem Hintergrund, dass Kunden derzeit keine Chance haben, einen anderen Anbieter mit der Lieferung von Wärmepumpenstrom zu wirtschaftlich vernünftigen Preisen zu beauftragen, stellt die Kündigung unserer Ansicht nach einen Missbrauch von Marktmacht dar.

Neue Angebote der Stadtwerke


Mit zwei neuen Angeboten warteten die Stadtwerke in ihren Kündigungsschreiben auf: Entweder sollten Wärmepumpenstrom-Kunden den Extrazähler von einer Elektroinstallationsfirma ausbauen lassen und ein Festpreispaket "Münster: garantiert" mit zweijähriger Vertrags­bindung abschließen. Oder die Kunden sollten eine Alternative ohne Umbau der Elektroinstallation wählen und einen Vertrag "Münster: ideal" für die "Grundversorgung mit Schwachlastanteil" abschließen. Verbrau­chern, die sich nicht entscheiden, wurde angedroht, dass sie auto­matisch der zweiten Alternative unterfallen und ab dem 30. November 2010 zu diesen Bedingungen versorgt werden.

Beide Angebote sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht lohnend.

Tipps für Wärmepumpenstrom-Kunden

  • Wer keinen Vertrag abschließt oder einen schon abgeschlossenen Vertrag widerruft, ist unter den gegebenen Möglichkeiten am besten dran. Denn nach dem Willen der Stadtwerke Münster werden Kun­den dann ab dem 30. November 2010 automatisch zu den Bedin­gungen "Münster: ideal", d. h. in der "Grundversorgung mit Schwach­lastanteil" versorgt. Somit muss man sich nicht um die Kontinuität der Versorgung sorgen - und kann zudem noch weiterhin von den bisherigen günstigeren Konditionen profitieren. Eine Preis­erhöhung wäre angesichts der nach Meinung der Verbraucherzent­rale NRW unwirksamen Preisanpassungsklau­sel bis dahin nicht möglich. Und bei günstigem Verlauf findet sich möglicherweise doch noch ein neuer Lieferant mit passablen Preisen.

  • Wer schon einen Vertrag "Münster: garantiert" zum Festpreis abge­schlossen hat, kann diesen noch widerrufen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt nicht vor Lieferbeginn. Da dieser erst nach Umrüstung der Elektroinstallation und entspre­chend den allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 4) praktisch erst am
    1. Oktober 2010 erfolgen kann, läuft die Frist somit erst Mitte Oktober aus. Ratsam ist jedoch ein sofortiger Widerruf.


Die Verbraucherzentrale NRW wird versuchen, in Gesprächen mit den Stadtwerken Münster eine Einigung für alle Kunden zu erzielen.

Einen Musterbrief zum Widerruf können Sie hier herunterladen.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link755071A.html