Auch um die angeführte Rechtssicherheit zu schaffen, hätten die Stadtwerke Münster nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht den Umweg über Preiserhöhungen nehmen müssen. Offenbar hatten die Stadtwerke in ihren bisherigen Verträgen keine wirksame Preisanpassungsklausel - unabdingbare Voraussetzung, um eine Erhöhung vornehmen zu können. Diese Vertragsanpassung hätten die Stadtwerke von ihren Kunden verlangen können, anstatt den Vertrag zu kündigen. Das Vorgehen dient nach Überzeugung der Verbraucherzentrale letztlich allein der Preiserhöhung. Vor dem Hintergrund, dass Kunden derzeit keine Chance haben, einen anderen Anbieter mit der Lieferung von Wärmepumpenstrom zu wirtschaftlich vernünftigen Preisen zu beauftragen, stellt die Kündigung unserer Ansicht nach einen Missbrauch von Marktmacht dar.
Neue Angebote der Stadtwerke
Mit zwei neuen Angeboten warteten die Stadtwerke in ihren Kündigungsschreiben auf: Entweder sollten Wärmepumpenstrom-Kunden den Extrazähler von einer Elektroinstallationsfirma ausbauen lassen und ein Festpreispaket "Münster: garantiert" mit zweijähriger Vertragsbindung abschließen. Oder die Kunden sollten eine Alternative ohne Umbau der Elektroinstallation wählen und einen Vertrag "Münster: ideal" für die "Grundversorgung mit Schwachlastanteil" abschließen. Verbrauchern, die sich nicht entscheiden, wurde angedroht, dass sie automatisch der zweiten Alternative unterfallen und ab dem 30. November 2010 zu diesen Bedingungen versorgt werden.
Beide Angebote sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht lohnend.
Tipps für Wärmepumpenstrom-Kunden
- Wer keinen Vertrag abschließt oder einen schon abgeschlossenen Vertrag widerruft, ist unter den gegebenen Möglichkeiten am besten dran. Denn nach dem Willen der Stadtwerke Münster werden Kunden dann ab dem 30. November 2010 automatisch zu den Bedingungen "Münster: ideal", d. h. in der "Grundversorgung mit Schwachlastanteil" versorgt. Somit muss man sich nicht um die Kontinuität der Versorgung sorgen - und kann zudem noch weiterhin von den bisherigen günstigeren Konditionen profitieren. Eine Preiserhöhung wäre angesichts der nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW unwirksamen Preisanpassungsklausel bis dahin nicht möglich. Und bei günstigem Verlauf findet sich möglicherweise doch noch ein neuer Lieferant mit passablen Preisen.
- Wer schon einen Vertrag "Münster: garantiert" zum Festpreis abgeschlossen hat, kann diesen noch widerrufen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt nicht vor Lieferbeginn. Da dieser erst nach Umrüstung der Elektroinstallation und entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 4) praktisch erst am
1. Oktober 2010 erfolgen kann, läuft die Frist somit erst Mitte Oktober aus. Ratsam ist jedoch ein sofortiger Widerruf.
Die Verbraucherzentrale NRW wird versuchen, in Gesprächen mit den Stadtwerken Münster eine Einigung für alle Kunden zu erzielen.
Einen Musterbrief zum Widerruf können Sie hier herunterladen.
