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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

20.07.2010
Versicherer Ineas unter Notverwaltung
Sonderkündigungsrecht für Kunden

Niederländische Aufsichtsbehörden haben die Internetversicherer Ineas und LadyCarOnline wegen nicht ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit ausgebremst: Ein Notverwalter regelt nun europaweit die Geschäfte. "Eine drohende Versicherungspleite gab es bislang in Deutschland noch nicht. Für Versicherte muss es ein Sonderkündigungsrecht geben", rät die Verbraucherzentrale NRW den rund 50.000 betroffenen Versicherungsnehmern in Deutschland zu schnellem Handeln. Angesichts des Finanz-Crashs der Assekuranz droht Versicherten, dass Schäden nicht mehr reguliert werden.

Die International Insurance Corporation (IIC) bot unter den Namen Ineas und LadyCarOnline auch in Deutschland günstige Haftpflicht- und Kaskoversicherungen an. Auf Antrag der niederländischen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen hat das Landgericht Amsterdam jetzt entschieden, dass der Versicherer über keine ausreichende Liquidität verfügt und deshalb Notverwalter eingesetzt. Die Notregelung gilt automatisch in allen europäischen Ländern, in denen Verträge geschlossen wurden – und somit auch für deutsche Versicherungsnehmer. "Nach dem Versicherungsvertragsgesetz endet das Versicherungsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats seit der Insolvenzeröffnung", erklärt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW; "allerdings ist zurzeit noch offen, ob über die ICC überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Fällige Prämien werden weiterhin noch abgebucht."

Die Verbraucherzentrale NRW rät Versicherten, die Verträge mit sofortiger Wirkung per Musterbrief. zu kündigen. "Aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) können Versicherungsverträge fristlos gekündigt werden", untermauern die Verbraucherschützer ihre Position, "und das ist der Fall, wenn ein klammes Versicherungsunternehmen seine Kunden bei der Schadensregulierung im Regen stehen lässt." Von Ineas und LadyCarOnline sollte darüber hinaus eine schriftliche Bestätigung der Kündigung eingefordert werden. Die ist nämlich Voraussetzung, um eine Police bei einem anderen Versicherer abschließen zu können.

Während der Notregelung ist zu beachten


  • Haftpflichtschäden: Die Verkehrsopferhilfe e. V., der Insolvenzfonds der Autoversicherer in Deutschland, springt als Garantiefonds für Haftpflichtschäden ein. Ansprüche sind wie gewohnt bei der Ineas als Versicherung des Unfallverursachers anzumelden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt darüber hinaus, Geschädigte nicht nur an Ineas oder LadyCarOnline zu verweisen, sondern zugleich auch zu bitten, sich an die Verkehrsopferhilfe zu wenden. Unfallopfer erhalten ihre Entschädigung in voller Höhe – zumindest vom Garantiefonds. Allerdings: Ineas-Versicherungsnehmern drohen Rückforderungen von bis zu 2.500 Euro je Unfall, wenn das Unternehmen tatsächlich insolvent sein sollte.
  • Kaskoschäden: Für Ansprüche aus Kaskoschäden besteht kein Garantiefonds. Inwieweit IIC Kaskoschäden zurzeit noch ersetzen kann, müssen die Verwalter klären – was allerdings einige Zeit dauern wird. Voll- und Teilkasko-Versicherte müssen sich darauf einstellen, dass sie im Schadensfall kein Geld oder allenfalls nur noch einen kleinen Teil ihrer Entschädigung von IIC erhalten werden. Allerdings sollte die Schadensmeldung auf jeden Fall erfolgen, um Regulierungsansprüche nicht vollständig zu verlieren. Wichtig: Die oft übliche Direktabrechnung von Kasko-Schäden zwischen Werkstatt und Versicherung funktioniert bei Ineas und LadyCarOnline nicht mehr. Versicherte müssen also die Reparaturkosten zunächst selbst übernehmen und darauf hoffen, dass die Versicherung sie später doch noch entschädigt.
  • Pannen- und Hilfsdienste: Die Pannen- und Assistance-Leistungen bleiben unverändert.


Einen Musterbrief zur Kündigung finden Sie hier.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link762281A.html