Die International Insurance Corporation (IIC) bot unter den Namen Ineas und LadyCarOnline auch in Deutschland günstige Haftpflicht- und Kaskoversicherungen an. Auf
Antrag der niederländischen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen hat das Landgericht Amsterdam jetzt entschieden, dass der Versicherer über keine ausreichende Liquidität verfügt und deshalb Notverwalter eingesetzt. Die Notregelung gilt automatisch in allen europäischen Ländern, in denen Verträge geschlossen wurden – und somit auch für deutsche Versicherungsnehmer. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz endet das Versicherungsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats seit der Insolvenzeröffnung. Allerdings ist zurzeit noch offen, ob über die ICC überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Fällige Prämien werden weiterhin noch abgebucht. Die Verbraucherzentrale rät Versicherten, die Verträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) können Versicherungsverträge fristlos gekündigt werden, und der ist nach Überzeugung der Verbraucherzentrale gegeben, wenn ein klammes Versicherungsunternehmen seine Kunden bei der Schadensregulierung im Regen stehen lässt. Von Ineas und LadyCarOnline sollte darüber hinaus eine schriftliche Bestätigung der Kündigung eingefordert werden. Denn es gibt Versicherer, die ohne Kündigungsbestätigung des alten keinen neuen Vertrag abschließen.
Während der Notregelung ist zu beachten
- Haftpflichtschäden: Die Verkehrsopferhilfe e. V., der Insolvenzfonds der Autoversicherer in Deutschland, springt als Garantiefonds für Haftpflichtschäden ein. Ansprüche sind wie gewohnt bei der Ineas als Versicherung des Unfallverursachers anzumelden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt darüber hinaus, Geschädigte nicht nur an Ineas oder LadyCarOnline zu verweisen, sondern zugleich auch zu bitten, sich an die Verkehrsopferhilfe zu wenden. Unfallopfer erhalten ihre Entschädigung in voller Höhe – zumindest vom Garantiefonds. Allerdings: Ineas-Versicherungsnehmern drohen Rückforderungen von bis zu 2.500 Euro je Unfall, wenn das Unternehmen tatsächlich insolvent sein sollte.
- Kaskoschäden: Für Ansprüche aus Kaskoschäden besteht kein Garantiefonds. Inwieweit IIC Kaskoschäden zurzeit noch ersetzen kann, müssen die Verwalter klären – was allerdings einige Zeit dauern wird. Voll- und Teilkasko-Versicherte müssen sich darauf einstellen, dass sie im Schadensfall kein Geld oder allenfalls nur noch einen kleinen Teil ihrer Entschädigung von IIC erhalten werden. Allerdings sollte die Schadensmeldung auf jeden Fall erfolgen, um Regulierungsansprüche nicht vollständig zu verlieren. Wichtig: Die oft übliche Direktabrechnung von Kasko-Schäden zwischen Werkstatt und Versicherung funktioniert bei Ineas und LadyCarOnline nicht mehr. Versicherte müssen also die Reparaturkosten zunächst selbst übernehmen und darauf hoffen, dass die Versicherung sie später doch noch entschädigt.
- Pannen- und Hilfsdienste: Die Pannen- und Assistance-Leistungen bleiben unverändert.


RTF
PDF