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Versicherer Ineas unter Notverwaltung: Sonderkündigungsrecht für Kunden

Niederländische Aufsichtsbehörden haben die Internetversiche­rer Ineas und LadyCarOnline wegen nicht ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit ausgebremst: Ein Notverwalter regelt nun europaweit die Geschäfte. Angesichts des Finanz-Crashs der Assekuranz müssen Versicherte damit rechnen, dass Schäden nicht mehr reguliert werden. Eine drohende Versicherungspleite gab es bislang in Deutschland noch nicht. Den rund 50.000 betroffenen Versicherten hierzulande rät die Verbraucherzentrale zur sofortigen Sonderkündigung per Musterbrief. Außerdem sollten sie rasch Angebote anderer Gesellschaften einholen, dabei die Höhe der Prämien vergleichen und sich auch schon mal nach einer Deckungszusage erkundigen.

Die International Insurance Corporation (IIC) bot unter den Namen Ineas und LadyCarOnline auch in Deutschland günstige Haftpflicht- und Kas­koversicherungen an. Auf AutounfallAntrag der niederländischen Regulierungsbe­hörde für Finanzdienstleistungen hat das Landgericht Amsterdam jetzt entschieden, dass der Versicherer über keine ausreichende Liquidität verfügt und deshalb Notverwalter eingesetzt. Die Notregelung gilt automatisch in allen europäischen Ländern, in denen Verträge geschlossen wurden – und somit auch für deutsche Versicherungsnehmer. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz endet das Versicherungsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats seit der Insolvenzeröffnung. Allerdings ist zurzeit noch offen, ob über die ICC überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Fällige Prämien werden weiterhin noch abgebucht.

Die Verbraucherzentrale rät Versicherten, die Verträge mit soforti­ger Wirkung zu kündigen. Aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) können Versicherungsverträge fristlos gekündigt werden, und der ist nach Überzeugung der Verbraucherzentrale gegeben, wenn ein klam­mes Versicherungsunternehmen seine Kunden bei der Schadensregulie­rung im Regen stehen lässt. Von Ineas und LadyCarOnline sollte darüber hinaus eine schriftliche Bestätigung der Kündigung eingefordert werden. Denn es gibt Versicherer, die ohne Kündigungsbestätigung des alten keinen neuen Vertrag abschließen.

Während der Notregelung ist zu beachten


  • Haftpflichtschäden: Die Verkehrsopferhilfe e. V., der Insolvenzfonds der Autoversicherer in Deutschland, springt als Garantiefonds für Haftpflicht­schäden ein. Ansprüche sind wie gewohnt bei der Ineas als Versiche­rung des Unfallverursachers anzumelden. Der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt darüber hinaus, Geschädigte nicht nur an Ineas oder LadyCarOnline zu verweisen, son­dern zugleich auch zu bitten, sich an die Verkehrs­opferhilfe zu wenden. Unfallopfer erhalten ihre Entschädigung in voller Höhe – zumindest vom Garantiefonds. Allerdings: Ineas-Versi­cherungsnehmern drohen Rückfor­derungen von bis zu 2.500 Euro je Unfall, wenn das Unternehmen tat­sächlich insolvent sein sollte.
  • Kaskoschäden: Für Ansprüche aus Kaskoschäden besteht kein Garan­tiefonds. Inwieweit IIC Kaskoschäden zurzeit noch ersetzen kann, müs­sen die Verwalter klären – was allerdings einige Zeit dau­ern wird. Voll- und Teilkasko-Versicherte müssen sich darauf ein­stellen, dass sie im Schadensfall kein Geld oder allenfalls nur noch einen kleinen Teil ihrer Entschädigung von IIC erhalten werden. Allerdings sollte die Scha­densmeldung auf jeden Fall erfolgen, um Regulierungsansprüche nicht vollständig zu verlieren. Wichtig: Die oft übliche Direktabrechnung von Kasko-Schäden zwischen Werk­statt und Versicherung funktioniert bei Ineas und LadyCarOnline nicht mehr. Versicherte müssen also die Reparaturkosten zunächst selbst übernehmen und darauf hoffen, dass die Versicherung sie später doch noch entschädigt.
  • Pannen- und Hilfsdienste: Die Pannen- und Assistance-Leistungen bleiben unverändert.

TitelDok.-TypGröße
Musterbrief "Ineas"-VersicherungMusterbrief "Ineas"-Versicherung.rtf RTF12.8 KB
Musterbrief "Ineas"-VersicherungMusterbrief "Ineas"-Versicherung.pdf PDF6.8 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
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