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Werbung für Klimageräte: Häufig falsche oder fehlende Angaben

Für mobile Klimageräte werben Firmen häufig mit irreführenden Argumenten zum Klimaschutz. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb im Rahmen einer bundesweiten Aktion des Bündnisses Link öffnet in neuem Fenster für mich. für dich. fürs klima. 22 Händler und Hersteller abgemahnt.

Falsche Kennzeichnungen und...


Mal waren die Klimageräte gar nicht oder falsch gekennzeichnet, Energieverbrauchskennzeichung (EU-Label)mal wurden sie unzutreffend als umweltfreundlich angepriesen. Hagebau sowie die zur Otto Gruppe gehörenden Versender "Baur" und "Schwab" etwa lobten Modelle als "voll ökologisch", obwohl sie nur die mittlere Energieeffizienzklasse (EEK) "D" erfüllen (die Skala reicht von "A" - sehr effizient - bis "G" - weniger effizient). Gegen den Online-Händler "Amazon" hat die Verbraucherzentrale NRW eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen führt gleich mehrere Pflichtangaben unter anderem zur Energieeffizienz und zum Energieverbrauch gar nicht erst auf.

...Werbung mit Selbstverständlichkeiten


Viele Hersteller wie zum Beispiel "Mitsubishi" und "Coolix" sowie Händler wie "Bauhaus Rhein-Main-Neckar" und "Klimageraete24.de" bezeichnen zudem Kältemittel als "umweltfreundlich", obwohl sie ein hohes Treibhauspotential haben und umweltfreundlich gerade nicht sind. Immer wieder heben Firmen in der Werbung auch hervor, die Kältemittel seien "FCKW-frei", obwohl dies eine Selbstverständlichkeit darstellt. Denn FCKW in Klimageräten sind seit langer Zeit verboten.

Massive Verstöße in Baumärkten...


Massive Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten fielen insbesondere bei Baumärkten und Online-Händlern auf. So fehlten beispielsweise in den abgemahnten Filialen von "Bauhaus Rhein-Ruhr" oftmals die gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten mit den Energieangaben, oder die Geräte waren mit Etiketten in einer ausländischen Sprache ausgezeichnet. Auch bei "Hagebau", "Obi" und "Toom" wurden Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zur Energiekennzeichnung festgestellt. Alle vier Unternehmen haben mittlerweile Unterlassungserklärungen abgegeben. "Praktiker" in Düsseldorf bewarb ein Klimagerät der Energieeffizienzklasse D mit einem Testurteil "Gut" der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2005, obwohl seit 2008 ein neuer Test mit anderen Kriterien und einer anderen Gewichtung der Kriterien vorliegt. Im Jahr 2005 fiel die Energieeffizienzklasse noch kaum ins Gewicht fiel; im aktuellen Test hingegegen wurde sie mit 50 Prozent gewichtet, sodass das beworbene Gerät nicht mehr die Testnote "Gut" erhalten hätte.

...und bei Online-Händlern


Besonders schwer machen es viele Online-Händler Verbrauchern, die Orientierung zu behalten. Häufig fehlen gerade die für die Kaufentscheidung wichtigsten Angaben wie Energieeffizienzklasse und jährlicher Energieverbrauch. Oder diese Daten sind am Ende der Internetseiten oder auf Unterseiten versteckt. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: bestimmte Informationen müssen auf der Angebotsseite in festgelegter Reihenfolge aufgeführt werden, und zwar die wichtigsten Angaben wie Energieeffizienzklasse und jährlicher Energieverbrauch zuerst. Der Gesetzgeber ist nicht ganz unschuldig am Schluddern auf Internet-Seiten: während für ausgestellte Geräte vor Ort die Art und Weise der Kennzeichnung (Etikett) genauestens vorgegeben ist, wurden die Anforderungen an die Darstellung der Pflichtangaben im Online-Bereich etwas gelockert. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Unding. Schließlich gewinnt der Online-Handel zunehmend an Bedeutung.

Den Schaden hat neben den Verbrauchern, die durch falsche Angaben in die Irre geführt werden, auch das Klima. Denn die Kennzeichnungsvorschriften dienen vor allem dem Klimaschutz: Verbrauchern soll ermöglicht werden, beim Kauf durch Auswahl eines möglichst energieeffizienten Haushaltsgeräts einen Beitrag zu weniger CO2-Emissionen zu leisten.


Weitere Informationen:
Raumklimageräte: Hohe Kosten für oft geringe Kühlung
Je nach Modell können bei 3000 Betriebsstunden zwischen 400 und 900 Euro zusätzliche Stromkosten anfallen.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link764211A.html