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Ineas und LadyCarOnline bestreiten Sonderkündigungsrecht: Ab- und Ummeldung umfährt drohende Kfz-Versicherungslücke

Mit der Ab- und Ummeldung ihres Fahrzeugs können Kunden der finanziell angeschlagenen niederländischen International Insurance Corporation (IIC), die auf dem deutschen Markt mit ihren Kfz-Versicherern "Ineas" und "LadyCarOnline" präsent war, drohende Versicherungslücken umfahren. Die Verbraucherzentrale NRW rät zu dieser Notbremsung, weil die beiden Gesellschaften das Sonderkündigungsrecht der Kunden bestreiten. Deren Empfehlung, eine zweite Kaskoversicherung abzuschließen und somit doppelt zu bezahlen, grenzt aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht nur an Raubrittertum, sondern scheitert auch in der Praxis: In der Regel ist der Kaskoschutz nämlich an den Abschluss einer Haftpflichtversicherung beim selben Autoversicherer geknüpft. Wenn für diese das Sonderkündigungsrecht streitig gestellt wird, führt die Empfehlung des Versicherers in die Sackgasse.

Kunden droht, bei einem Schaden keinen Cent zu sehen


Die niederländischen Aufsichtsbehörden haben IIC mit den hierzulande aktiven Internet-Versicherern "Ineas" und "LadyCarOnline" wegen nicht ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit ausgebremst. Deshalb hat die Verbraucherzentrale in der vergangenen Woche den rund 50.000 betroffenen Kunden in Deutschland geraten, per Musterbrief von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Vertrag aus wichtigem Grund (§314 BGB) fristlos zu kündigen. Denn Kunden droht, dass das klamme Autounfall Unternehmen sie bei der Schadensregulierung im Regen stehen lässt. Zwar springt die Verkehrsopferhilfe e. V., der Insolvenzfonds der Autoversicherer in Deutschland, als Garantiefonds für Haftpflichtschäden ein. Allerdings stehen Versicherungsnehmern Rückforderungen von bis zu 2.500 Euro je Unfall ins Haus, wenn IIC tatsächlich insolvent sein sollte. Für Ansprüche aus Kaskoschäden hingegen besteht kein Garantiefonds. Inwieweit IIC Kaskoschäden zurzeit noch ersetzen kann, müssen die Verwalter klären – was allerdings einige Zeit dauern wird. Voll- und Teilkasko-Versicherte müssen sich somit darauf einstellen, dass sie im Schadensfall kein Geld oder allenfalls nur noch einen kleinen Teil ihrer Entschädigung von IIC erhalten werden.

Vorschlag in die Sackgasse


Eingehende Sonderkündigungen ihrer Versicherten lehnen "Ineas" und "LadyCarOnline" nun ab. Und auch auf deren Internetseiten wird das Recht zur fristlosen Kündigung streitig gestellt: Stattdessen empfehlen die Direktversicherer, eine zweite Kaskoversicherung abzuschließen. Damit würde bei den Versicherungsnehmern nicht nur doppelt abkassiert; der Vorschlag führt auch in eine Sackgasse. Denn Kaskoschutz gibt’s in der Regel nur im Doppelpack mit der Haftpflichtpolice. Und aus eben dieser wollen die beiden Versicherer ihre Kunden nicht rauslassen. Wer sein Fahrzeug ab- oder auf einen anderen ummeldet, kann sich ohne Kündigungsfrist einen neuen Versicherer suchen. Die Kosten für Ab,-An- oder Ummeldung betragen je nach Region cirka 30 Euro – das ist aber immer noch billiger, als auf den lückenhaften Schutz des klammen Versicherers zu setzen oder für doppelte Policen zu berappen.

Neueinstufung bei Schadenfreiheitsrabatten


Wer sich gegen die Ablehnung der Sonderkündigung wehren will, dem bleibt der Weg über eine Feststellungsklage – hierbei überprüfen Gerichte, ob die Kündigung wirksam ist – oder über ein Ombudsverfahren. Beides langwierige Angelegenheiten, die im akuten Fall keine schnelle Hilfe bieten.

Außerdem: Einige Versicherer haben angekündigt, auch ohne Kündigungsbestätigung Versicherungsschutz zu gewähren. Wer sich für einen Wechsel entscheidet, muss jedoch mit einer Neueinstufung bei den Schadenfreiheitsrabattklassen rechnen. Versicherungswechsler sollten deshalb von "Ineas" und "LadyCarOnline" eine Bestätigung ihres Schadenfreiheitsrabatts verlangen und an den neuen Versicherer weitergeben.

Ordentliche Kündigung


Wer den lückenhaften Versicherungsschutz bis zur nächsten Hauptfälligkeit, d.h. in der Regel bis zum Jahresende, akzeptieren will, sollte dann den Vertrag auf jeden Fall unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von einem Monat kündigen und sich einen neuen Versicherer suchen. Bei einem Wechsel zum 1.Januar 2011 muss die Kündigung demnach bis zum 30.11.2010 nachweisbar bei Ineas oder LadyCarOnline eingegangen sein.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link764591A.html