Unangemeldete Anrufer, Vertreter aus dem Nichts an der Haustür oder aufdringliche Verkäufer auf Kaffeefahrten: Sie alle hoffen bei Senioren auf leichte Beute. Gegen die vielfältigen Abzock-Maschen helfen gesundes Misstrauen, höchste Wachsamkeit bei der Weitergabe persönlicher Daten und selbstbewusstes Neinsagen. Zur richtigen Reaktion auf dubiose Angebote hat die Verbraucherzentrale folgende Tipps:
- Unerlaubte Telefonwerbung: Potenzielle Kunden werden am Telefon von unbekannten Anrufern meist kalt erwischt, wen diese ihnen im Auftrag von Telefongesellschaften,

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Versicherungen, Zeitungsverlagen oder Lottospielfirmen Verträge aufschwatzen wollen. Die Anrufer locken mit scheinbaren Super-Konditionen - und sie fragen häufig gezielt nach persönlichen Daten und Kontoverbindungen. Solche überfallartigen Werbeanrufe sind nicht nur eine Zumutung, sondern auch verboten. Es sei denn, der Angerufene hat im Vorfeld ausdrücklich einem solchen Werbetelefonat zugestimmt. Wer sich belästigt und überrumpelt fühlt, sollte keine Skrupel haben und einfach den Hörer auflegen. Flattert zu allem Übel auch noch ein Vertrag ins Haus, der angeblich am Telefon abgeschlossen wurde, sollten Betroffene bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Gültige Verträge können in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen und bereits eingezogene Lastschriften zumindest innerhalb von sechs Wochen problemlos zurückgeholt werden.
- Gewinnmitteilungen: Glückwunschschreiben suggerieren den Empfängern einen lukrativen Gewinn oder die Teilnahme an einer kostenlosen Ausflugsfahrt, auch wenn diese gar nicht an einem Gewinnspiel oder Preisrätsel teilgenommen haben. Versprochenes Bargeld, wertvolle Sachgewinne oder in Aussicht gestellte Reisen dienen oftmals nur als Köder, um die vermeintlichen Glückspilze zum Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu bewegen. Häufig sind in den schriftlichen Benachrichtigungen teure 0900-Nummern als Hotline angegeben. Wer dort anruft, ist bereits auf die hohen Telefongebühren reingefallen. Der versprochene Gewinn dagegen bleibt meistens aus. Die beste Lösung: zweifelhafte Gewinnversprechen sofort in den Papierkorb befördern! Wer einen Gewinn einklagen will, sollte vorher klären, ob die Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, die Kosten deckt.
- Kaffeefahrten: So genannte Kaffeefahrten sind oft an dubiose Verkaufsveranstaltungen gekoppelt. Der Ausflug ins Grüne entpuppt sich als krumme Tour, bei der den Teilnehmern oft minderwertige Waren – zum Beispiel Gesundheitspräparate,

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Heizdecken oder Küchengeräte – zu überzogenen Preisen angedreht werden. Wer zahlt, dessen Geld ist meistens futsch. Viele Verkäufer händigen die angepriesenen Wundermittel und Schnäppchen jedoch nicht gegen Bares sofort aus, sondern arbeiten mit Verträgen. Was viele nicht wissen: Es gibt keine Kaufverpflichtung. Überrumpelte Teilnehmer sollten deshalb nichts spontan unterschreiben und vor allem auch nichts anzahlen. Wer nicht widerstehen konnte, kann den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung rückgängig machen.
- Haustürgeschäfte: Unangemeldete Vertreter versuchen mit allen Tricks der Überzeugungskunst einen Kauf- und Telefonvertrag oder auch Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften an ihre Opfer zu bringen. Kunden, die in den eigenen vier Wänden eine Unterschrift geleistet haben, können einen solchen Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen – möglichst per Einschreiben mit Rückschein. Wurde keine gesonderte, schriftliche Widerrufsbelehrung ausgehändigt, können Warenbestellungen oder Dienstleistungen sogar unbegrenzt rückgängig gemacht werden.
- Persönliche Daten: Zahlreiche Veranstalter und Firmen treiben mit Adressen und Rufnummern von Rentnern einen regen Handel. Um sich vor unerwünschten Mitteilungen und Belästigungen zu schützen, sollten Senioren mit der Weitergabe von persönlichen Daten grundsätzlich vorsichtig sein. Kein seriöses Unternehmen fragt zum Beispiel ohne erkennbaren Grund am Telefon nach der Kontonummer. Wer seinen Namen und seine Anschrift – etwa bei einer Bestellung – dennoch angibt, sollte gleichzeitig die Weitergabe seiner persönlichen Daten zu Werbezwecken untersagen. Höchste Vorsicht ist generell bei Anbietern geboten, die in ihren Unterlagen nur eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine rechtliche Verfolgung meist aussichtslos.