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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

26.10.2010
Warnstreiks im NRW-Nahverkehr: Auf Kulanz bei Erstattung pochen

Angesichts festgefahrener Tarifverhandlungen haben die Bahngewerkschaften Transnet und GDBA für die letzte Oktoberwoche Warnstreiks im Regionalverkehr angekündigt: Pendler und Reisende müssen sich auf Zugausfälle und -verspätungen einstellen. Fahrgäste haben bei Warnstreiks zwar keinen Rechtsanspruch auf Erstattung der Tickets, sollten sich aber an die Deutsche Bahn wenden und auf Kulanz pochen.

Entschädigung bei Warnstreiks im Nah- und Fernverkehr
  • Nach dem Fahrgastrechtegesetz können Kunden seit Juli 2009 bei Zugausfällen und -verspätungen bei Eisenbahnverkehrsunternehmen Schadenersatzansprüche geltend machen. Bei Warnstreiks jedoch, die juristisch als "außergewöhnliches Ereignis" betrachtet werden, sind diese Fahrgastrechte für alle Züge – von der S-Bahn bis zum ICE – außer Kraft. Konkret: Weil die Verkehrsunternehmen kein direktes Verschulden trifft, müssen weder Tickets erstattet noch Taxi- oder Hotelkosten übernommen werden. Auch die Link öffnet in neuem FensterMobilitätsgarantie, die in Nordrhein-Westfalen zusätzlich gilt, greift bei einem Warnstreik nicht. Die Verbraucherzentrale NRW rät dennoch, Auslagen und Forderungen bei der Deutschen Bahn oder anderen Verkehrsunternehmen geltend zu machen und auf Kulanz zu pochen.
  • Wer eine Fahrkarte für eine Reise an einem Streiktag nicht nutzen kann, weil der Zug ausfällt oder erst verspätet am Ziel eintreffen wird, kann diese umtauschen. Die Verbraucherzentrale NRW fordert die Deutsche Bahn auf, diese Rückabwicklung ohne die sonst übliche Gebühr von 15 Euro vorzunehmen. Eine solche kundenfreundliche Regelung für ungenutzte Tickets gab es bereits beim letzten Streik der Bahnbeschäftigten im Jahr 2007. Alternativ zum Umtausch können Reisende auch den nächsten, gegebenenfalls höherwertigen Zug nutzen. Dann wird bei Angeboten wie Sparpreis oder Gruppenfahrten auch die Zugbindung aufgehoben.
  • Wichtig zu wissen: Spartickets und Fahrkarten aus Sonderangeboten sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
  • Wenn Sitzplatzreservierungen wegen des Streiks nicht vorgenommen, zugeteilte Reservierungen nicht bereitgehalten oder wegen der Zugverspätung nicht eingenommen werden, kann der Reisende die Erstattung des Reservierungsentgelts verlangen.

Informationen über aktuelle Streiksituation
  • Wer mit dem Zug verreisen oder pendeln will, sollte sich vorab über die aktuelle Streiksituation informieren. Die Deutsche Bahn bietet dazu eine kostenlose Hotline 08000/99 66 33 an. Im Internet sind Informationen über Zugausfälle und -verspätungen unter Link öffnet in neuem Fensterwww.bahn.de/aktuell sowie auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen wie Abelio oder keolis abrufbar.
  • Fahrgäste sollten darüber hinaus im Bahnhof auf die Bekanntgabe von Ersatzverbindungen achten. So gibt die Deutsche Bahn Fernverkehrszüge (IC, EC, ICE) – sofern diese nicht ausgebucht sind – auch für Kunden im Nahverkehr frei. Mit Nahverkehrstickets können diese dann zuschlagfrei genutzt werden.

Pünktlichkeit am Arbeitsplatz
  • Arbeitnehmer sollten beachten, dass der Weg zur Arbeit grundsätzlich in der eigenen Verantwortung liegt. Wer seinen Arbeitsplatz nicht pünktlich erreicht, ist verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub oder Ausgleich zu nehmen. Es ist deshalb ratsam, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Auch das Nutzen von Fahrgemeinschaften kann eine Alternative sein.

Ansprechpartnerin für Redaktionen:
Sara Zülsdorff
0211 3809-346


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link801881A.html