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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

14.12.2010
Zutaten auf Weihnachtsnaschkram oft nicht lesbar
Hersteller ignorieren Kennzeichnungspflicht und Kritik

Liebhaber von weihnachtlichem Naschkram, die wissen wollen, ob Dominosteine preiswertes Persipan statt Marzipan enthalten oder wie hoch der Schoko-Anteil von Lebkuchen ist, brauchen zum Entziffern der Zutaten oftmals eine Lupe und detektivischen Spürsinn: Zu klein, zu kontrastarm, zu eng gedruckt und zusammengeknautscht – so werden Zutaten auf den Ver­packungen von Weihnachtsplätzchen und Co. präsentiert. Verbraucher mit normaler Sehkraft können die Hinweise auf vielen Packungen auf Anhieb nicht finden oder lesen, so der Befund der Verbraucherzentrale NRW nach einem prüfenden Blick auf 50 süße Weihnachtsartikel. "Die gesetzlichen Vorgaben sind nicht verbraucherfreundlich umgesetzt", kritisiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Geprüft wurden verpackte Dominosteine, Spekulatius, Lebkuchen, Marzi­pan, Mandeln in süßem Mantel und Fruchtgummis in Christmas-Style – in Verpackungsgrößen zwischen 50 und 500 Gramm. Markenartikel von Hari­bo, Lambertz, Lindt, Niederegger oder Zentis konnten dem Blick der Ver­braucherschützer ebenso wenig standhalten wie No-Name-Produkte. Meh­rere Kritikpunkte sprangen den Verbraucherschützern bei 31 Verpackungen gleich doppelt ins Auge: Bei zwei Drittel der Weihnachts-Leckerli ließ sich die kleine Schrift auf Anhieb nicht lesen, die im Extremfall weniger als 1,5 Millimeter betrug. Bei knapp der Hälfte erschwerte der geringe Farb­kontrast zwischen Schrift und Hintergrund das Entziffern. Ebenfalls bei fast jedem zweiten Produkt quetschten sich die Zutaten eng unterm Verschluss oder versteckten sich unter einer Verpackungsnaht. Und auf 8 Packungen neutralisierten sich die deutschen Angaben inmitten einer Vielfalt von bis zu 22 Sprachen.

Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig: Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen sämtliche Zutaten auf den Verpackungen angegeben werden – und zwar an gut sichtbarer Stelle, in deutscher Sprache, leicht verständlich, deutlich les- und nicht verwischbar. Denn die Zutatenliste liefert wichtige Hinweise – zum Beispiel für Konsumenten, die bestimmte Farb-, Geschmacks- oder Konservierungsstoffe nicht vertragen, oder die aller­gisch auf bestimmte Inhaltsstoffe, etwa Milch oder Nüsse, reagieren.

Müller appelliert an die europäische Union, in punkto barrierefreie Zutaten­verzeichnisse auf Lebensmittelverpackungen nicht locker zu lassen: "In der künftigen Lebensmittelinformationsverordnung muss festgehalten werden, dass auf verpackten Lebensmitteln die vorgeschriebene Informationen in einer Schriftgröße nicht kleiner als drei Millimeter, auf abgesetztem Hinter­grund, direkt sichtbar und in weniger als fünf Sprachen aufgedruckt werden." An die Adresse der Hersteller gerichtet wünscht sich der Verbraucherzent­ralenchef: "Die Lebensmittelindustrie sollte sich unserer Kritik endlich beu­gen und die Produktinformationen auf den Verpackungen lese- und somit kundenfreundlicher gestalten."

Bereits im Mai letzten Jahres hatte die Verbraucherzentrale NRW in einer Stichprobe von Süß- und Knabberwaren eine mangelhafte Lesbarkeit auf vielen Verpackungen festgestellt. Laut Müller ist die Situation immer noch unverändert: "Durch unleserliche Verpackungsaufdrucke wird Verbrauchern weiterhin die Information über wichtige Inhaltsstoffe verwehrt."

Eine Auswahl von schwer entzifferbaren Zutatenlisten auf Naschwaren zu Weihnachten hat die Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.vz-nrw.de/lesbarkeit-weihnachten zusammengestellt. Dort führt ein Link auch auf einen aktuellen Vergleich der Lesbarkeit von Süß- und Knabberartikeln mit Produkten aus dem letzten Jahr.

Die Stichprobe zur Lesbarkeit auf verpackten Weihnachtsplätzchen und Co. wurde mit finanziellen Mitteln des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Eine Zusammenstellung mit druckfähigen Abbildungen gibt’s unter
www.vz-nrw.de/lesbarkeit-pressefotos.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/link820391A.html