Wie funktioniert ein Depotwechsel?

Antworten auf wichtige Fragen zum Wechsel des Wertpapierdepots

Geldanlage und Börse: für Kursschwankungen wappnenWer sein Wertpapierdepot bei einer Bank mit hohen Gebühren führt, kann viel Geld sparen, wenn er zu einem kostengünstigeren Anbieter wechselt. Die Sparmöglichkeiten beginnen beim Wegfall der laufenden Depotgebühr und gehen bis zu ermäßigten Ausgabeaufschlägen für Investmentfonds und niedrigeren Transaktionsgebühren für Börsengeschäfte.

Doch wie funktioniert der Übertrag des Depots von einer Bank zur anderen? Beim Wechsel tauchen viele Fragen auf. Wir beantworten die wichtigsten:
  • Was kostet der Wechsel?
  • Wie lange dauert der Übertrag von Wertpapieren von einem Depot aufs andere?
  • Drohen dabei steuerliche Nachteile, etwa durch den Verlust der Abgeltungsteuerfreiheit für Wertpapiere, die Sie bereits vor 2009 gekauft haben?
  • Was geschieht mit den Verrechnungstöpfen für Steuerverluste, die Ihre Bank für Sie führt?
  • Ist es möglich, Bruchstücke von Anteilen zu übertragen?
  • Was muss man beim Depotwechsel überhaupt tun?

Was kostet der Wechsel des Depots?


Für Sie als Verbraucher fallen beim Wechsel des Depots keine Kosten an. Im Gegenteil: Oft locken Banken mit Wechselprämien neue Kunden an. Ihre alte Bank darf Ihnen keine Gebühren für den Wechsel in Rechnung stellen. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2004 entschieden. Grund für das Gebührenverbot: Die Bank kommt beim Depotwechsel nur ihrer gesetzlichen Pflicht zur Herausgabe der Wertpapiere nach, die sie im Auftrag des Kunden verwahrt hat.

Wie lange dauert die Übertragung von Wertpapieren von einem Depot aufs andere?


Wie lange der Übertrag von Wertpapieren dauern darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Wie schnell es geht, hängt deshalb von der Bank ab, bei der die Papiere vor dem Übertrag lagern. In der Regel sollte der Übertrag innerhalb eines Monats vollzogen sein. Bei exotischen Wertpapieren kann es allerdings auch länger dauern. Bedenken Sie, dass Sie keine Verkäufe tätigen können, so lange der Übertrag nicht beendet ist.

Drohen beim Depot-Wechsel steuerliche Nachteile?


Wenn Sie Ihre Wertpapiere oder Ihr gesamtes Wertpapierdepot lediglich zu einer anderen Bank übertragen, die Papiere aber in Ihrem Besitz bleiben (Fachbegriff: Übertrag ohne Gläubigerwechsel), dann drohen Ihnen keine steuerlichen Nachteile. Mit den Wertpapieren selbst werden nämlich auch die Anschaffungsdaten übertragen, also Kaufdatum und Kaufkurse. Der Übertrag von einem Depot auf das andere wird in diesem Fall also steuerlich nicht als Verkauf gewertet. Das gilt auch für Wertpapiere, die Sie vor der Einführung der Abgeltungssteuer gekauft haben: Diese werden weiterhin als abgeltungsteuerfreie Altbestände geführt.
Komplizierter wird es, wenn Sie Wertpapiere auf ein Depot übertragen, das auf den Namen Ihres Ehegatten lautet - oder gar auf den Namen eines Dritten. Dann nämlich kommt das Finanzamt ins Spiel.
  • Der Übertrag auf das Depot des Ehegatten oder ein gemeinsam geführtes Depot wird steuerlich zwar ebenfalls nicht als Verkauf behandelt, allerdings meldet Ihre alte Bank den Übertrag an das Finanzamt.
  • Der Übertrag auf das Depot eines Dritten wird steuerlich nur dann nicht als Verkauf behandelt, wenn Sie ihn eindeutig als Schenkung deklarieren. Auch in diesem Fall erfolgt jedoch eine Meldung an das Finanzamt.
  • Deklarieren Sie den Übertrag von Wertpapieren auf das Depot eines Dritten nicht als Schenkung, dann wird dies steuerlich als Verkauf gewertet. Das heißt: Haben Sie die Wertpapiere vor dem 1. Januar 2009 erworben, zahlen Sie auch dann keine Steuern, wenn der Kurs der Papiere beim Übertrag höher ist als beim Verkauf. Die Wertpapiere gelten im Depot des neuen Besitzers aber nicht mehr als steuerfreie Altbestände. Haben Sie die Papiere aber im Jahr 2009 oder später erworben, dann müssen Sie als bisheriger Eigentümer sofort Steuern auf eventuelle Kursgewinne entrichten.

Was passiert beim Depotübertrag mit den Verrechnungstöpfen für Steuerverluste?


Wenn Sie die Wertpapiere auf ein eigenes Depot übertragen, können Sie auch die Verlustverrechnungstöpfe für die Abgeltungssteuer und den Verrechnungstopf für ausländische Quellensteuer mitnehmen. Wenn Sie Ihr altes Depot komplett schließen wollen, ist dies sinnvoll. Dafür müssen Sie Ihrer Bank allerdings ausdrücklich einen Auftrag erteilen. Die Mitnahme der verschiedenen Töpfe ist aber auch dann möglich, wenn Sie nur einen Teil Ihrer Wertpapiere übertragen.

Ist es möglich, Bruchstücke von Anteilen zu übertragen?


Wer mithilfe eines Fondssparplans regelmäßig kleinere Beträge anspart, hat oft Bruchstücke von Anteilen in seinem Wertpapierdepot. Diese Bruchstücke können beim Depotwechsel nicht mit übertragen werden, müssen also getrennt verkauft werden oder im alten Depot bleiben.

Was muss ich tun, um das Depot zu wechseln?


Eigentlich nur zwei Dinge: Sie müssen ein neues Depot eröffnen und dann mithilfe eines auf Papier oder im Internet verfügbaren Formulars den Wechsel beantragen. Das können Sie sowohl bei Ihrer alten als auch bei Ihrer neuen Bank tun. Auch der Übertrag von einem Depot zu einem anderen Depot bei der gleichen Bank ist möglich.

Bei der Suche nach dem passenden Depot kann Ihnen unsere Checkliste "Kriterien zur Auswahl des Wertpapierdepots" helfen. Beim Wechsel selbst unterstützt Sie unsere Checkliste "Schritt für Schritt zum neuen Wertpapierdepot".

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