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Private Krankenversicherung: Drei Wege zu einem niedrigeren Beitrag

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, den Vertrag so zu verändern, dass sich der Beitrag verringert. Unser Musterbrief hilft, die Krankenversicherung um ein Angebot zu bitten.

Wechsel von einem geschlossenen in einen aktuell angebotenen Tarif


Manche Gesellschaften haben in der Vergangenheit alte Versicherungstarife "geschlossen" und junge Leute in neu geschaffene Tarife aufgenommen. Das bedeutet jedoch, dass die älteren Menschen sich dann nach und nach nur noch allein in diesen Tarifen befinden. In der Folge wachsen in diesen geschlossenen Tarifen die Beitragssätze überproportional an. Unter Berufung auf Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) können Sie verlangen, aus einem geschlossenen Tarifen in einen aktuell angebotenen Tarif mit gleichen Leistungen zu wechseln. Sie haben darauf einen Anspruch, der ausdrücklich gesetzlich geregelt ist.

Vereinbarung eines Selbstbehalts oder Erhöhung des Selbstbehalts


Spritze auf Geldsscheinen - Rechte: istockphoto.com/eyewave
Foto: istockphoto/eyewave

Auch wer in einem offenen Tarif ist, kann den Beitrag senken, indem er einen Selbstbehalt vereinbart oder einen bereits bestehenden Selbstbehalt erhöht. Das bedeutet: Von den jährlichen Kosten für Behandlungen zahlt der Versicherte zunächst einen bestimmten Betrag selbst. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, leistet der Versicherer. Im Gegenzug erhebt die Gesellschaft einen geringeren Beitrag. Die Ersparnis ist in der Regel erheblich größer als der Selbstbehalt. Wenn zum Beispiel für einen jährlichen 600-Euro-Selbstbehalt 750 Euro weniger Beitrag gezahlt werden müssen, dann beträgt die Ersparnis 150 Euro, selbst wenn der Versicherte den Selbstbehalt vollständig ausschöpft. Wer bereits einen Selbstbehalt vereinbart hat, sollte sich dennoch ein Angebot für einen höheren Selbstbehalt machen lassen.

Wechsel in den Standardtarif oder in den Basistarif


Standardtarif
Wer bereits vor dem 01. Januar 2009 privat krankenversichert war, für den bietet es sich bei einem zu hohen Beitrag im derzeitigen Tarif an, in den so genannten "Standardtarif" zu wechseln. Das bedeutet, dass zukünftig bis auf wenige Ausnahmen nur noch die Leistungen abgedeckt sind, die auch die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten anbieten. Allerdings ist ein solcher Wechsel nur dann sinnvoll, wenn die Ärzte Sie auch als Privatpatient zum Satz der gesetzlichen Krankenkassen behandeln. Andernfalls besteht die Gefahr einen großen Anteil der Kosten selbst tragen zu müssen. Die Standardtarife sehen in der Regel vor, Kosten in Höhe des 1,8fachen Gebührensatzes zu erstatten. Privatärztliche Behandlungen werden jedoch oftmals mit dem 2,3fachen bis 3,5fachen Satz berechnet. Sollten sich Ihre behandelnden Ärzte nicht bereit finden, zum 1,8fachen Satz abzurechnen, so lohnt der Wechsel aufgrund der Zuzahlungen wahrscheinlich nicht.

Basistarif
Wer sich nach dem 31.12.2008 erstmals privat krankenversichert hat, für den bietet es sich bei zu hohen Beitragszahlungen im derzeitigen Tarif an, in den "Basistarif" zu wechseln. Das bedeutet, dass zukünftig bis auf wenige Ausnahmen nur noch die Leistungen versichert sind, die auch die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten als Pflichtleistungen anbieten. Wenn Sie in diesen Tarif wechseln, weisen Sie Ihren Arzt darauf hin. Er ist allerdings nicht gesetzlich verpflichtet, Sie auch als Privatpatient zum Satz der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln. Der Beitrag im Basistarif ist maximal so hoch wie der durchschnittliche Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind derzeit um die 630 Euro.

Beschwerden über sperrige Versicherer


Falls Sie selbst mit Ihrer Gesellschaft nicht zu einer befriedigenden Lösung kommen, sollten Sie sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn wenden
TitelDok.-TypGröße
Musterbrief PKVMusterbrief PKV.pdf PDF23.4 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Sie finden es im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/link964831A.html