Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")

Geldscheine mit Schloss verriegelt
Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.

P-Konto-Bescheinigung online beantragen

Beantragen Sie mit KonBeO eine P-Kontobescheinigung bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Die Nutzung der Anwendung ist aufgrund der Förderung durch das Familienministerium NRW für Sie kostenfrei.

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Konto gepfändet – und nun? So können Sie ihr Geld schützen.