Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA unzulässig

Stand:
LG München I vom 25.04.2023 (33 O 5976/22)
Off

Das Landgericht München I hat die Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA als rechtswidrig bewertet.

Nach Abschluss eines Telekommunikationsvertrages übermittelte die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG sogenannte Positivdaten an die SCHUFA, also ob und wann jemand Verträge mit dem Anbieter abgeschlossen hat. Das Gericht wertete den Schutz der personenbezogenen Verbraucher:innen Daten vor einer anlasslosen und unterschiedslosen Erhebung höher als die Interessen des Anbieters und die Datenverarbeitung für den Vertragsschluss der Verbraucher:innen als nicht erforderlich. Dem Anbieter stünden laut Gericht, für die Verbraucher:innen weniger belastende, Methoden zur Betrugsprävention offen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

LG München I vom 25.04.2023 (33 O 5976/22)

Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt WhatsApp in der EU, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.