BGH stärkt Rechte der Gaskunden - Rückzahlungen aus überhöhten RWE-Gasrechnungen

Stand:
BGH vom 31.07.2013 (VIII ZR 162/09)
EuGH vom 21.03.2013 (C-92/11)
BGH vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/09)
OLG Hamm vom 29.05.2009 (I-19 U 52/08)
LG Dortmund vom 18.01.2008 (6 O 341/06)
Off

Seit September 2006 klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die RWE Vertrieb AG (vormals RWE Westfalen-Weser-Ems AG). Mit seiner Entscheidung vom 31.07.2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 162/09), dass 25 RWE-Gassonderkunden aufgrund unwirksamer Vertragsbedingungen Rückzahlungen von über 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen der Jahre 2004 bis 2006 zustehen.

Der Energiekonzern RWE hatte in Sonderverträgen Preisanpassungsklauseln verwendet, die nur auf die in der Verordnung für Tarifkunden enthaltene Regelung Bezug nehmen. Dort wurde nicht angegeben, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise für Sonderkunden steigen können.

Bevor es zu einer endgültigen Entscheidung des BGH kommen konnte, wurde das Verfahren mit Beschluss vom 09.02.2011 ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Dieser entschied am 21.03.2013 (Az. C-92/11), dass Preisänderungsklauseln in Gassonderkundenverträgen, in denen lediglich auf die für Haushaltskunden in der Grundversorgung geltende AVBGasV bzw. die GasGVV verwiesen wird oder in denen entsprechende Klauseln enthalten sind, einer Missbrauchskontrolle unterliegen. Zugleich hatte der EuGH die Kriterien festgelegt, die bei der Kontrolle solcher Klauseln von den nationalen Gerichten anzuwenden sind.

Die von der Verbraucherzentrale NRW beanstandeten Klauseln konnten diesen Anforderungen nicht genügen und wurden mit der endgültigen Entscheidung des BGH vom 31.07.2013 (Az. VIII ZR 162/09) für unwirksam erklärt.

BGH vom 31.07.2013 (VIII ZR 162/09).pdf

EuGH vom 21.03.2013 (C-92/11).pdf

BGH vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/09).pdf

OLG Hamm vom 29.05.2009 (I-19 U 52/08).pdf 

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.