Eine einseitige Änderung der Fälligkeit von monatlichen Abschlagszahlungen (von rückwirkender Zahlung auf Vorauszahlung) ist unzulässig

Stand:
LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 02.07.2015 (31 O 83/15)
Off

Die Yello Strom GmbH hatte Stromkunden mit der Abrechnung im September 2014 mitgeteilt, dass sie künftig die monatlichen Abschläge nicht mehr rückwirkend für den abgelaufenen Monat, sondern immer im Voraus für den kommenden Monat zahlen müssten.

In dem Schreiben hieß es:

"Eine Kleinigkeit ändert sich ab jetzt: Ihren monatlichen Abschlag haben Sie bisher rückwirkend für den vergangenen Monat gezahlt. Das ändert sich jetzt und ab sofort zahlen Sie Ihren Abschlag immer für den kommenden Monat. [...]"

Die Verbraucherzentrale NRW hatte diese Vorgehensweise beanstandet, weil damit die Fälligkeit der Abschlagszahlungen einseitig geändert werde und weil sich dadurch der Charakter der nachträglich zu entrichtenden Abschläge in eine Vorauszahlung ändere.

Auf Anregung des Gerichts in der mündlichen Verhandlung erkannte die Yello Strom GmbH den Unterlassungsanspruch der Verbraucherzentrale an. Das LG Köln erließ dementsprechend ein Anerkenntnisurteil.

LG Köln, Anerkenntnisurteil vom 02.07.2015 (31 O 83/15).pdf

Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.