Ungewollte Werbeanrufe: Hilfe gegen Telefonwerbung

Stand:
Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind gesetzlich verboten. Doch das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon blüht noch immer. Mit diesen Tipps können Sie sich gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge zur Wehr setzen.
Eine verärgerte Frau telefoniert

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für ungebetene Anrufe ohne Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung drohen Firmen empfindliche Geldstrafen.
  • Sie müssen sich unerlaubte Werbeanrufe nicht bieten lassen. Melden Sie unzulässiges Telefonmarketing der zuständigen Behörde.
  • Am Telefon abgeschlossene Verträge sind – bis auf wenige Ausnahmen – auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig. Sie können telefonisch geschlossene Verträge aber in der Regel 14 Tage lang widerrufen.
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Was kann ich vorbeugend gegen unerwünschte Werbeanrufe tun?

Viele Verbraucher:innen beschweren sich über lästige Anrufe von Telefon- oder Internetanbietern, Energieversorgern, Banken, Versicherungen oder Zeitschriftenverlagen. Solche Anrufe können ärgerliche Folgen haben: Betroffene erhalten Rechnungen, oder es wird ihnen Geld vom Konto abgebucht. Trotz hoher Bußgelder kommen unerwünschte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge immer noch vor. Zudem werden häufig persönliche Daten abgefragt und weitergegeben, was noch mehr unerwünschte Anrufe von anderen Anbietern nach sich zieht.

Sie können nicht mit absoluter Sicherheit verhindern, dass Sie ungewollte Werbeanrufe bekommen. Schon wenn Sie in einem öffentlichen Verzeichnis registriert sind, etwa im Telefonbuch, müssen Sie mit Telefonmarketing rechnen. Bei den meisten Werbeanrufen behauptet das Unternehmen aber, die Kund:innen selbst hätten zuvor ihre Einwilligung gegeben.

4 Tipps gegen unerwünschte Telefonwerbung:

  1.  Geben Sie Unternehmen nur dann Ihre Telefonnummer, wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend nötig ist.
  2. Achten Sie bei jedem Vertragsabschluss auf Klauseln, die die Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken erlauben sollen – und streichen Sie diese! Solche Klauseln sind meistens mit "Datenschutz" oder "Datenverarbeitung" überschrieben und müssen klar vom anderen Text zu unterscheiden sein. Sie können zum Beispiel durch einen Rahmen oder Fettdruck besonders hervorgehoben sein. Nachträglich können Sie Unternehmen auffordern, Ihre Daten für Zwecke des Direktmarketings zu sperren. Eine Formulierungshilfe finden Sie in diesem Musterbrief.
  3. Gewinnspiele dienen vorwiegend dazu, Daten zu sammeln. Geben Sie, wenn Sie an Gewinnspielen teilnehmen, daher möglichst nicht Ihre Telefonnummer an. Oder, wenn es sich um eine Pflichtangabe handelt, widersprechen Sie der Nutzung Ihrer sämtlichen Daten zu Werbezwecken. Hierzu können Sie unseren Musterbrief als Formulierungshilfe nutzen.
  4. Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. 2022 hat die Behörde in mehreren Verfahren Bußgelder von mehr als 100.000 Euro wegen Telefonwerbung verhängt.
    Dafür ist die Behörde aber auf Ihre Hinweise angewiesen. Melden Sie deshalb ungewollte Werbeanrufe. Das können Sie direkt hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun. Alternativ können Sie der Bundesnetzagentur auch eine E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de schreiben.
    Dabei gilt: Je mehr Informationen Sie über den Werbeanruf geben können, desto leichter fällt es der Bundesnetzagentur, den Fall zu prüfen. Notieren Sie sich daher gleich nach dem Werbeanruf die Uhrzeit, die Telefonnummer sowie was beim Telefonat beworben wird.

Was kann ich während des Gesprächs tun?

Ruft Sie eine unbekannte Person mit einer Ihnen unbekannten Rufnummer an, sollten Sie besonders aufmerksam sein:

  • Beenden Sie auffällige Gespräche lieber vorzeitig.
  • Kontaktiert Sie jemand, der vorgibt, bereits mit Ihnen einen Vertrag zu haben und etwas besprechen zu wollen, etwa Ihr Energie- oder Telekommunikationsanbieter, fragen Sie gezielt nach Daten, die nur der Anbieter kennt.
  • Sie können auch selbst bei der Anbieterhotline zurückrufen.

Stellen Sie generell Fragen statt Antworten zu geben. Die folgenden Tipps können Ihnen bei ungewollten Werbeanrufen helfen.

Was sollte ich mir bei Telefonwerbung notieren?
  • Datum und Uhrzeit des Anrufs,
  • Name des Anrufers,
  • Nummer des Anrufers,
  • Nummer des Angerufenen: Unter welcher Nummer wurden Sie angerufen?
  • Soweit vorhanden die vollständige Kontaktdaten des angerufenen Unternehmens beziehungsweise Callcenters, etwa den Firmennamen und die Anschrift.
  • Detaillierte Schilderung des Gesprächsablaufs.
  • Wurden Unterlagen übersandt, zum Beispiel eine angebliche Auftragsbestätigung?
  • Wenn ja, ist gegebenenfalls eine Kopie erforderlich.
Was sollte ich mir bei Gewinnversprechen am Telefon (eventuell mit Rückruf) notieren?
  • Datum und Uhrzeit des Anrufs,
  • Name des Anrufers,
  • Nummer des Anrufers,
  • Nummer des Angerufenen: Unter welcher Nummer wurden Sie angerufen?
  • Soweit vorhanden die vollständige Kontaktdaten des angerufenen Unternehmens beziehungsweise Callcenters, etwa den Firmennamen und die Anschrift.
  • Was war der Inhalt des Gesprächs oder der Bandansage?

Falls Sie selbst einen Rückruf getätigt haben:

  • Welche Nummer sollten Sie zurückrufen?
  • Wer war der Gesprächspartner?
  • Was war der Inhalt des Gesprächs oder der Bandansage?
  • Wie lange dauerte der Rückruf?
  • Kostete der Rückruf Geld? Wenn ja, wie viel?
Was sollte ich bei Gewinnversprechen mit Kaffeefahrt notieren oder aufbewahren?
  • Werbung für die Veranstaltung möglichst im Original.
  • Haben Sie oder eine andere Person an der Veranstaltung teilgenommen?
  • Datum, Uhrzeit, Ort der Veranstaltung
  • Detaillierte Sachverhaltsschilderung der Gespräche.
  • Welche Versprechen wurden eingehalten oder nicht eingehalten?
  • Haben Sie etwas auf der Veranstaltung gekauft?
  • Haben Sie ein Geschenk erhalten oder nicht erhalten?
  • Haben Sie schriftliche Unterlagen bekommen?

Was kann ich tun, wenn ich am Telefon bereits einen Vertrag geschlossen habe?

Zwar ist Telefonwerbung ohne Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung rechtswidrig. Trotzdem können telefonisch geschlossene Verträge in vielen Fällen – bis auf einige Ausnahmen – rechtlich wirksam sein.

Die Ausnahmen sind:

  • Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen
  • Verträge mit Lotterien
  • einige Verträge über Energielieferungen wie Strom und Gas
  • Verträge im Bereich Telekommunikation (Internet, Mobilfunk- oder Festnetzanschluss)

Sie können telefonisch geschlossene Verträge in der Regel widerrufen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Diese Frist beginnt etwa bei Kaufverträgen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben, bei Verträgen über Dienstleistungen wie Beratungsleistungen aber bereits mit Vertragsabschluss. Die Frist beginnt jedoch nicht, bevor der Unternehmer Sie über das Widerrufsrecht informiert hat.

Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert, so erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. In Zweifelsfällen können Sie Ihren Vertrag in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen. 

Den Widerruf müssen Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner erklären. Hierzu können Sie ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das Ihnen der Anbieter zur Verfügung stellen muss. Es reicht nicht aus, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Die Widerrufserklärung sollte mit enthalten sein. Eine Begründung müssen Sie jedoch nicht mitliefern, da ein Widerruf keiner Begründung bedarf. Da Sie die Absendung des Widerrufs im Streitfall beweisen müssen, ist es ratsam, den Widerruf als  Einschreiben, etwa als Einwurf-Einschreiben, zu verschicken.

Wenn Ihnen am Telefon Verträge untergeschoben wurden: Diese Musterbriefe helfen

Ungebetene Anrufe, bei denen Ihnen Geldanlagen, Versicherungen oder Zeitungsabos aufgeschwatzt werden, müssen Sie sich nicht bieten lassen. Aber: Verträge, die Sie am Telefon abschließen, sind auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Ausnahme bilden Verträge zur Teilnahme an Gewinnspielen oder Lotterien, Energielieferverträge oder im Bereich Telekommunikation. In diesen Fällen muss Ihnen der Anbieter anschließend die Vertragsinformation in Textform zur Verfügung stellen. Verbraucher:innen müssen den Vertrag in Textform genehmigen, damit diese Verträge gültig sind.

Haben Sie einen solchen Vertrag am Telefon abgeschlossen, sollten Sie ihn möglichst schnell widerrufen. Die Frist dafür beträgt mindestens 14 Tage. Widersprechen Sie dabei der Nutzung Ihrer sämtlichen Daten zu Werbezwecken - denn auch darum geht es bei Gewinnspielen, Abos und Co. oft.

Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation passt.

Am Telefon untergeschobener Vertrag

Haben Sie angeblich etwas am Telefon gekauft oder einen Vertrag geschlossen, geht es typischerweise um Geldanlagen, Versicherungen, Haushaltsgeräte oder Zeitungsabos. Mit unserem Schreiben wehren Sie die Forderungen ab. Ausnahme: Für Gewinnspiele siehe nächster Musterbrief.

Hier können Sie dieses Schreiben für Ihren Fall erstellen und herunterladen.

Am Telefon untergeschobene Teilnahme an einem Gewinnspiel

Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen und Lotterien dürfen nicht allein am Telefon geschlossen werden. Versucht es ein Anbieter dennoch und fordert Geld von uns, wehren Sie sich mit unserem Schreiben.

Hier können Sie dieses Schreiben als Briefvorlage herunterladen.

Forderung eines Inkassobüros nach einem am Telefon untergeschobenen Vertrag

Ist bereits ein Inkassobüro tätig und fordert bei Ihnen Geld für einen angeblich am Telefon abgeschlossenen Vertrag ein, wehren Sie sich mit unserem Schreiben.

Hier können Sie dieses Schreiben als Briefvorlage herunterladen.

Wie kann ich einen Verstoß melden?

Verbraucherzentrale und Bundesnetzagentur gehen gegen Werbeanrufe vor! Schreiben Sie die Antworten und die Telefonnummer des Anrufers am besten gleich mit. Das macht es Ihnen nachher einfacher, einen unseriösen Anruf zu melden.

Die abgefragten Informationen können Sie der Verbraucherzentrale zur Verfügung stellen. Diese prüft, ob rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber infrage kommen. Sie können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur außerdem ein Formular ausfüllen und so einen Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung mitteilen.

Brauchen Sie individuelle Hilfe?

Zu weiteren individuellen Fragen rund um das Thema Widerrufsrecht bietet die Verbraucherzentrale eine Rechtsberatung an.

Eine Frau telefoniert und schaut dabei ernst.

Beschwerdeformular: Belästigende Telefonwerbung

Sie haben hier die Möglichkeit, die Verbraucherzentrale über unerbetene Anrufe zu informieren.

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